: Keine "flächenhaften Auskunftsverlangen"
ÜBERWACHUNG Zum dritten Mal verlängert das Parlament in Berlin das Antiterrorgesetz
Das Gesetz wurde 2002 unter Innenminister Otto Schily (SPD) eingeführt. Es war eine Reaktion auf die Al-Qaida-Anschläge vom 11. 9. 2001. Seitdem dürfen Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst bei Banken, Postdienstleistern, Fluggesellschaften, Telefon- und Internetfirmen heimlich Informationen über Terrorverdächtige und gewaltbereite Extremisten abfragen.
Eine Evaluation des Gesetzes unter Leitung des Rechtsprofessors Jan Ziekow ergab, dass die Nachrichtendienste von November 2013 bis November 2014 ihre Auskunftsbefugnisse bei 128 Personen angewandt hatten. Überwiegend machte der Verfassungsschutz hiervon Gebrauch und fragte vor allem bei Banken und Telekom-Unternehmen nach. Hauptbetroffene waren Personen aus dem Bereich Islamismus. Von „flächenhaften Auskunftsverlangen“ könne nicht die Rede sein, so das Ergebnis der Evaluation.
Vierzehn Mal wurde ein IMSI-Catcher eingesetzt, um herauszufinden mit welchem Handy ein Verdächtiger telefoniert. 329 Personen wurden im Schengen-Informations-System ausgeschrieben, um Reiseprofile zu erstellen. Nur in einem Drittel der Fälle ergaben sich Treffer. Im Jahr 2014 wurden über 8.000 Personen bei Privatfirmen und rund 2.500 Personen bei öffentlichen Firmen vorsorglich sicherheitsüberprüft, um Sabotageakte von innen zu verhindern. Nur in zwei Fällen wurde ein „Sicherheitsrisiko“ entdeckt.
Das Gesetz wurde nun ohne wesentliche Änderung verlängert. Die wirklich wichtigen Antiterrorgesetze – etwa die seit 2009 bestehenden Strafdrohung für den Besuch terroristischer Ausbildungslager – wurden ohnehin unbefristet eingeführt. Christian Rath
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