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Hin und Her um "Transitzonen"

Plan Union und SPD wollen grenznahe Aufnahmestellen für Westbalkan-Flüchtlinge

BERLIN taz/dpa | Im Streit über„Transitzonen“ für Flüchtlinge haben Union und SPD bisher nur eine Teileinigung erzielt. Danach sollen Flüchtlinge mit schlechter Bleibeperspektive, also vor allem aus den Westbalkanstaaten, in grenznahen Einrichtungen untergebracht und dort auch abgefertigt werden. Die SPD sei dafür, im grenznahen Gebiet Asylanträge zu prüfen, die offensichtlich aussichtslos seien, sagte SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi. Solche „Registrierungsstellen für ankommende Asylbewerber“ könnten in schon be­stehen­den oder im Aufbau befindlichen Einrichtungen entstehen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte zuvor in Berlin erklärt, die Koalition habe sich darauf verständigt, ein Verfahren zu entwickeln, um Schutzsuchende ohne Asylanspruch künftig schon an der Grenze abweisen zu können. Ob es zu den ursprünglich angedachten „Transitzonen“ oder einer anderen Variante komme, sei noch offen.

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) begrüßte die Pläne. Zur Begrenzung der Zuwanderung müssten allerdings weitere Maßnahmen folgen, sagte Seehofer. „Das gilt insbesondere für den Schutz der EU-Außengrenzen, die Kontingentierung der Bürgerkriegsflüchtlinge und eine gerechte Flüchtlingsverteilung in der EU“.

Die verschärften Gesetze für Asylbewerber treten schon an diesem Samstag in Kraft und nicht wie zuvor geplant erst am 1. November. „Wir wollen bei den Abschiebungen der abgelehnten Bewerber, die keinen Anspruch haben, hierzubleiben, besser werden, schnell besser werden noch in diesem Jahr“, sagte Kanzleramtschef Peter Altmaier der ARD. In dem neuen Gesetz ist vorgesehen, dass Abschiebungen den Betroffenen nicht mehr angekündigt werden dürfen, wenn die Frist zur freiwilligen Ausreise abgelaufen ist. Mehrere Länder wie Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg haben bereits erklärt, mehr abschieben zu wollen.

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) gab zu bedenken, dass es in der Praxis zahlreiche Abschiebehemmnisse gebe – etwa wenn Asylsuchende krank oder reiseunfähig sind oder keine Papiere besitzen. Dann gilt die Ausreisepflicht als gegenwärtig nicht vollziehbar. Die Betroffenen bekommen eine befristete Duldung. Im September gab es in Deutschland bundesweit 190.000 ausreisepflichtige Flüchtlinge, 140.000 davon hatten eine Duldung.

Auf ausreisepflichtige Mi­gran­ten ohne Duldung soll durch die Kürzung von Sozialleistungen Druck ausgeübt werden, das Land zu verlassen. Wer nach Verstreichen der Frist zur freiwilligen Ausreise noch da ist, bekommt laut dem neuen Gesetz nur noch Unterkunft und Nahrungsmittel und kein Taschengeld mehr. „Dass das Taschengeld gekürzt wird für diejenigen, die ausreisepflichtig sind, wird schon Auswirkungen auf die Betroffenen haben“, sagt die Berliner Rechtsanwältin und Asylrechtsexpertin Oda Jentsch. BD

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