: Folgen für Kfz-Steuer möglich
FISKUS Vor einigen Jahren gab es Steuerbegünstigungen für abgasarme Neu-Kfz. Nun kann es zu Nachforderungen kommen
Die Kfz-Steuer wird derzeit nach Hubraum und CO2-Ausstoß bemessen. Die VW-Manipulationen bei Abgasmessungen beziehen sich jedoch vor allem auf den Stickoxid-Ausstoß, der aktuell für die Kfz-Steuer nicht relevant ist.
Walter-Borjans stellt nun auf das Ende des vergangenen Jahrzehnts ab. Damals gab es Steuererleichterungen für Neufahrzeuge, die bereits die europäische Abgasnormen Euro 5 bis 6 erfüllten. Wenn die Einhaltung der Norm aber nur eine scheinbare war, dann gab es auch keinen Grund für die Steuerbegünstigung.
Grundsätzlich ist es möglich, falsche Steuerbescheide nachträglich zu korrigieren. Die Verjährung tritt bei der Kfz-Steuer erst nach zehn Jahren ein. Allerdings stellen sich schwierige Fragen des Vertrauensschutzes. Die Kfz-Halter konnten ja nicht ahnen, dass VW die Abgastests manipuliert. Auch der strafrechtliche Vorwurf der Steuerhinterziehung kommt deshalb überhaupt nicht in Betracht.
Zuständig für die Verwaltung der Kfz-Steuer ist seit Mitte 2014 der Zoll. Dieser müsste auch etwaige Nachforderungen für die Vergangenheit stellen. Angesiedelt ist der Zoll beim Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble – deshalb wandte sich Walter-Borjans mit seiner Initiative auch an diesen.
Doch Schäuble wartet erst einmal ab, zu welchen Schlussfolgerungen das Kraftfahrtbundesamt bei seinen Untersuchungen kommt. Denn dessen Bescheide zur Klassifizierung von Kraftfahrzeugen sind auch maßgeblich für die Höhe der Kfz-Steuer. Sollte sich etwa herausstellen, dass VW auch CO2-Abgasmessungen manipuliert hat, wäre der Skandal steuerlich noch viel folgenreicher.
Falls es zu Kfz-Steuer-Nachforderungen kommt, könnten die betroffenen Halter ihrerseits wohl Schadenersatz von VW verlangen. Walter-Borjans hält dies aber für zu umständlich und schlägt vor, dass sich Schäuble und VW auf ein Modell einigen, bei dem die Firma – stellvertretend für die Kfz-Halter – das Geld direkt an den Fiskus überweist.
Das Aufkommen der Kfz-Steuer fließt heute an den Bund. Bis Mitte 2009 ging es an die Länder. Insofern könnte auch der NRW-Minister noch etwas von Nachzahlungen profitieren. Christian Rath
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