: Mit dem Baurecht gegen Spekulanten
Kreuzberg Der Senat will das Dragonerareal als Sanierungsgebiet ausweisen, um Investor auszubremsen
Gibt es doch noch eine Rettung für das Dragonerareal in Kreuzberg? In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung glaubt man: ja. Dort wurde soeben eine Senatsvorlage fertiggestellt, mit der die Ausweisung des Areals als Sanierungsgebiet auf den Weg gebracht werden soll. Das bestätigte eine Sprecherin der taz. Zuvor hatte bereits Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) bei einem Rundgang über das Areal am Montag angedeutet, dass das Dragonerareal zum Sanierungsgebiet werden könne.
Um das 47.000 Quadratmeter große Gelände am Mehringdamm tobt seit Monaten ein heftiger Streit. Die bundeseigene Immobilienanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) hat bereits einen Kaufvertrag mit einem Wiener Investor geschlossen. Der ist aber noch nicht gültig, weil der Bundesrat bislang nicht über den Verkauf entschieden hat. Vor allem Finanzsenator Kollatz-Ahnen würde den Deal gerne platzen lassen. Denn auch das Land Berlin und der Bezirk haben Pläne für die Bebauung des Geländes, auf dem sich heute Werkstätten und ein Biosupermarkt befinden. Sie wollen dort vor allem günstige Wohnungen bauen. Sollte der Zuschlag aber an die Wiener Firma „Dragonerhöfe“ gehen, droht der Bau von Luxuswohnungen, so die Befürchtung.
Die Grünen in Friedrichshain-Kreuzberg begrüßten am Donnerstag die Senatspläne. „Das ist knapp, aber trotzdem ein wichtiger Schritt“, sagte Andreas Weeger, Mitglied im Stadtentwicklungsausschuss der BVV. Weeger sagt, dass durch die Ausweisung als Sanierungsgebiet Baumaßnahmen genehmigungspflichtig würden. So könne man etwa Luxusmodernisierungen verhindern.
Auch das Bündnis „Stadt von unten“ begrüßte die Ankündigung. „Es ist gut und konsequent, dass alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden“, so Bündnissprecher Enrico Schönberg. Ähnlich äußerte sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Klaus Mindrup. „Wir wollen im Bund eine andere Liegenschaftspolitik durchsetzen“, so Mindrup zur taz.
Wann sich der Senat mit der Vorlage beschäftigt, steht noch nicht fest. Eile ist freilich geboten, denn der Ausweisung eines Sanierungsgebiets müssen langwierige so genannte „vorbereitende Untersuchungen“ vorausgehen. Die nächste Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrats, auf dem über den Kaufvertrag entschieden werden könnte, findet am 10. September statt. Uwe Rada
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