Regelungen zur Netzneutralität: Neutral – aber mit Ausnahmen

Die EU nennt die neuen Regeln zur Netzneutralität „stark“. Kritiker monieren Ausnahmen für sogenannte „Spezialdienste“.

Netzwerkkabel

Wieviel Vorfahrt bekommen Spezialdienste im Netz? Foto: dpa

BERLIN taz | Die Europäische Kommission versuchte am Dienstag, ihre Einigung als gute Nachricht im Doppelpack zu verkaufen: In der Nacht habe man sich in den Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat auf Regelungen für einen einheitlichen Telekommunikationsmarkt verständigt. Und neben einem Wegfall der Roaming-Gebühren in zwei Jahren seien auch starke Regelungen zur Netzneutralität vereinbart worden.

Doch Kritiker fürchten: In Sachen Netzneutralität sieht es nicht so positiv aus, wie die Kommission die Vereinbarung darstellt. Zwar ist der Wortlaut noch nicht veröffentlicht, doch bereits die Mitteilung der Kommission ist widersprüchlich. So heißt es einerseits, dass Provider Inhalte nicht blocken oder verlangsamt transportieren dürfen und es auch nicht erlaubt werde, bezahlten Datentransport zu bevorzugen. Andererseits sollen sogenannte Spezialdienste erlaubt sein – dabei geht es etwa um Internet-Fernsehen und „neue innovative Anwendungen“.

„Dieser Text kann fast alles bedeuten“, kritisiert Joe McNamee von der Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights. Alexander Sander vom Verein Digitale Gesellschaft interpretiert ihn sogar negativ: „Damit wird einem Zwei-Klassen-Netz Vorschub geleistet.“

Begründet wird eine Notwendigkeit von Spezialdiensten meist mit Sonderanwendungen, etwa selbst fahrenden Autos, die untereinander kommunizieren müssen oder Telemedizin. Derartige Kommunikationsdaten sollten nicht länger brauchen, nur weil gerade zu viele Nutzer Videostreams schauen. „Dienste auszunehmen, die Leib und Leben schützen, wäre in Ordnung“, sagt auch Sander. Allerdings: Zahlreiche dieser Dienste laufen gar nicht über das Internet. Selbst fahrende Autos etwa würden zur Kommunikation untereinander eher lokale Netze nutzen. Sander sieht in der Regelung daher vor allem einen Türöffner für neue Einnahmequellen für Provider – und ein schlechteres Angebot für Kunden.

EU-Kommissar Günther Oettinger betonte bei der Vorstellung der Pläne, Spezialdienste dürften nicht auf Kosten der regulären Angebote gehen. Doch das wird letztlich eine Definitionsfrage sein. Denn für Endanwender ist die Anbindung jetzt schon häufig knapp – weshalb etwa Einnahmen aus der gerade abgeschlossenen Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen in den Breitbandausbau fließen sollen. „Sollten die Regelungen so in Kraft treten, ist davon auszugehen, dass der Breitbandausbau nicht voran geht“, sagt Sander. Denn Provider könnten dann nicht nur mit knappen Kapazitäten Investitionen sparen. Sondern auch mit Extradiensten zusätzlich verdienen.

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