: Wenn der Weg frei wird
FLUSS-BETT
Am Mittwoch wird über die Zukunft der beiden größten deutschen Häfen entschieden. Dann urteilt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg über die Zulässigkeit der Vertiefung von Weser und Elbe. Zu erwarten ist, dass der Weg für die größten Containerschiffe nach Bremerhaven und Hamburg freigemacht wird.
Im Oktober vorigen Jahres hatte der finnische Generalanwalt Niilo Jääskinen in seinem Schlussantrag dem EuGH nahegelegt, die Ausbaggerungsprojekte „unter strengen Auflagen“ zu erlauben. Die EU-Regeln zum Gewässerschutz seien zwar „streng auszulegen“, deshalb müssten Bauprojekte „in jedem Einzelfall durch gute Gründe gerechtfertigt werden“, sagte Jääskinen in seinem Plädoyer. Dazu zählten vor allem ein „übergeordnetes öffentliches Interesse“ und das Fehlen von Alternativen.
Streng genommen wird das höchste Gericht der Europäischen Union die EU-Wasserrahmenrichtlinie lediglich verbindlich interpretieren. Darum hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 2013 das europäische Gericht gebeten. Es hatte das laufende Verfahren über die Weservertiefung ausgesetzt und dem EuGH konkrete Fragen zur Auslegung der Richtlinie vorgelegt. Denn diese untersagt bauliche Maßnahmen, die dazu führen können, dass sich der ökologische Zustand eines Gewässers verschlechtert.
Fraglich indes ist für die deutschen Richter, was genau eine Verschlechterung ist und was nur eine vorübergehende Beeinträchtigung – eben das wird der EuGH in seinem Grundsatzurteil zu klären haben.
Auf dieser Basis dürfte anschließend das Bundesverwaltungsgericht Baggerpläne für Weser und Elbe zwar akzeptieren, aber mit zusätzlichen ökologischen Auflagen versehen. Mit diesen Urteilen in der Sache ist im Laufe des Jahres zu rechnen.
Und dann stellt sich die Frage der Auswirkungen auf den Ostsee-Tunnel im EU-Gewässer Fehmarnbelt. Denn für den gibt es noch keine Planfeststellung, aber die Alternative der existierenden Fährlinie. Was der EuGH am Mittwoch verkündet, könnte auch dort ganz oben im Norden richtungsweisend werden. smv
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