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Kommentar KriminalstatistikVerordnete Parallelgesellschaft

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Die Einbürgerung soll Integration fördern, indem sie den Staat zur Gleichbehandlung verpflichtet. Wer Unterschiede zwischen alten und neuen Deutschen machen will, gefährdet die Integration leichtfertig.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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10 Kommentare

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  • PN
    Paul Nellen

    Christian Raths Vorschlag, die Trennung "deutsch/auslandsstämmig mit deutschem Pass" in der Kriminalitätsstatistik aufzuheben, bietet noch viel Raum für schöpferische Realitätsmanipulationen. Warum wird in unseren Statistiken immer noch zwischen Männern und Frauen unterschieden - haben beide Geschlechter nicht ebenfalls den gleichen deutschen Pass? Und auch die Altersangabe ist unzeitgemäß und nur ein Vorschub zu neuen Diskriminierungen: schon jetzt haben es arbeits- und orientierungslose Junge schwer genug, sich gegenüber den an ihren Arbeitsplätzern klebenden Alten zu behaupten.

     

    Statistiken haben bewiesen, dass Menschen mit den meisten Geburtstagen am längsten leben. Die taz hat bewiesen, dass selbst die dümmsten Kolumnistenideen noch übertroffen werden können.

  • H
    HoGu

    @Anstand:

    Sorry, wenn mein Posting @ExBerliner so wirkte, als ob ich ihn lächerlich machen wollte. Dies war nicht meine Absicht. Aber ich kann nicht auf Argumente eingehen, wenn es keine gibt.

    Wohlgemerkt: Ich diskutiere hier nur die Frage, ob die Ausweisung der Staatsbürgerschaft bzw. des Migrationshintergrundes von Tatverdächtigen >in der PKS< notwendig ist, um Kriminalität wirksam bekämpfen zu können. Mir hat sich nicht erschlossen, was dies mit Steine werfenden Kurden, Rentnern, Steuerzahlern oder Schülern zu tun hat, zumal auch diese Gruppenzugehörigkeiten nicht in der PKS erfasst werden.

  • A
    Anstand

    @HoGu

    Gehen nicht dem die Argumente aus, welcher seinen Gegenüber lächerlich zu machen versucht, eben ohne auf Argumente einzugehen?

    Welche Lösung haben Sie denn anzubieten? Oder geht es Ihnen gar nicht um eine Lösung?

  • H
    HoGu

    @ExBerliner:

    Wow! "Täterschutz einer verkommenen Gesellschaft", ein superkräftiger Schlag - ins Wasser. Die Erfassung oder Nichterfassung täterbezogener Umstände in der PKS kann Täter weder schützen noch zu deren Ermittlung führen.

    Wer dies nicht weiß oder wen fachliche Fakten und Argumente nicht interessieren, sollte sich aus einer fachlichen Diskussion heraushalten.

  • E
    ExBerliner

    Ich versteh nicht, wem durch die Nennung des Täterhintergrunds geschadet wird?

    Ich kann mir dies nur als Täterschutz einer verkommenen Gesellschaft vorstellen.

     

    Schlimm genug, dass dies hier im Kommentarbereich scheinbar propagiert wird.

    Da würde mich mal interessieren, was die aktuellen Kollegen dazu sagen (http://www.focus.de/politik/deutschland/berlin-bei-kurden-demo-fliegen-steine-und-holzlatten_aid_296256.html) wenn sie mit Pflastersteinen beworfen werden.

     

    Frage: wann hat einmal ein deutscher Rentner, ein arbeitender und Steuern zahlender Bürger oder ein durchschnittlicher Schüler (welcher nicht der Antifa angehört) Steine auf Polizisten geworfen oder seine Mitbürger ausgeraubt?

     

    Da dies scheinbar nicht sehr häufig passiert, andere Tätergruppen jedoch sehr wohl gehäuft in Erscheinung treten (der Link von Hr. HoGu ist hier eine gute Quelle) braucht es schon eine sehr große Ignoranz eine entsprechende Statistik abzulehnen. Vor was haben wir denn Angst? Vor der Tatsache, dass unsere Multi Kulti Fantasie gescheitert ist? Dann wäre es gut, sich dies so bald wie möglich einzugestehen!

  • H
    HoGu

    @Herbert:

     

    Dass die PKS nicht der taktischen Einsatzplanung oder -unterstützung dient, sollte eigentlich jedem klar sein, der sich mit Polizeiarbeit und Kriminalitätsbekämpfung befasst. Hierfür gibt es andere, inzwischen auch dv-gestützte Systeme.

     

    Roman Reuschs Vortrag (http://www.hss.de/downloads/071207_VortragReusch.pdf)habe ich nichts entnehmen können, das das Niveau eines "Konzepts" erreicht oder für die Erfassung des Migrationshintergrundes in der PKS spricht.

  • H
    Herbert

    Ich muss Herrn HoGu hier aufs schärfste widersprechen.

    Vielleicht mag es zu seiner aktiven Dienstzeit, wann auch immer diese stattgefunden hat, keine Rolle gespielt haben. Dies liegt aber viel mehr darin begründet, dass die Problematik durch Täter mit Migrationshintergund erst die letzten fünf bis zehn Jahre auftauchte.

    Ein Beispiel: Immer wieder muss der Notarzt in multikulturellen Vierteln von Kollegen richtiggehend eskortiert werden. Die Drohungen und Angriffe erfolgen nur aus einer Ethnie. Wenn dies in seinen Augen nicht relevant ist, dann frage ich mich, wie Verbrechensbekämpfung hier koordiniert ablaufen soll?

     

    @Hr. HoGu: Ihren Ausführungen kann ich leider nicht entnehmen, warum eine Statistik hier keinen Mehrwert bringt. Herr Erdwold hatte aber auf Hr. Reusch verwiesen, was Ihre Kritik etwas unverständlich macht. Hier liegen ganz klare Konzepte zur Verbrechensbekämpfung- und Prävention vor (z.B. in seinem Vortrag bei der Hanns-Seidel-Stiftung). Gerade durch den Skandal seiner Versetzung sollten diese Konzepte bekannt sein.

    Nur wird hier eben klar, dass sich diese Maßnahmen auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe konzentrieren müssen, da eben ein Großteil der Verbrechen von dieser ausgeht. Durch eine offizielle Statistik würde dies eben Fakt.

  • H
    HoGu

    @Markus Erdwold:

    Als pensionierter Kriminalbeamter, der auch lange Zeit für die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) veantwortlich war, muss ich heftig widersprechen. Die Behauptung, dass Ausweisung der Staatsbürgerschaft oder gar des Migrationshintergrundes von Tatverdächtigen "ist notwendig - sowohl für Verbrechensbekämpfung, als auch für Prävention", ist völliger Unsinn, der im Übrigen auch durch die anschließenden Absätze nicht gestützt wird. Die PKS ist eine reine Arbeitsstatistik der Polizei und hat nur als solche einen Wert. Als Basis für kriminalstrategische, -taktische oder -präventive Konzepte taugt sie nur sehr bedingt. Das wird auch nicht dadurch widerlegt, dass sie immer wieder für politische Zwecke missbraucht wird.

  • N
    NeoCon

    Täterschutz vor Opferschutz - die altbekannte Melodie der Taz.

    It's the legacy of 68...

  • ME
    Markus Erdwold

    Diesem Kommentar kann ich, so leid es mir tut, nichts abgewinnen.

    Durch die Statistiken der Berliner Staatsanwaltschaft unter Roman Reusch haben wir gesehen, dass 81% aller Intensivstraftäter (= mindestens zehn Gewaltverbrechen pro Jahr) aus dem arabisch/türkischen Kulturkreis stammen.

    Diese Information, welche Hrn. Reusch im Übrigen seinen Posten gekostet hat, ist notwendig - sowohl für Verbrechensbekämpfung, als auch für Prävention.

     

    Der Autor ignoriert hier vollständig, dass es der erste Auftrag des Staates ist seine Bürger zu schützen und eben nicht den Personen, welchen wir Schutz vor den Begebenheiten ihres Landes (wirtschaftlicher und politischer Natur) bieten, vor jeglicher Strafverfolgung zu bewahren.

    Wenn nun eine Gruppe so häufig Bürger beraubt, absticht, vergewaltigt und zusammenschlägt, so muss die Justiz (und in meinen Augen auch das Volk) dies wissen. Denn hinter jeder Tat steht auch ein Opfer, jedem Intensivtäter stehen jährlich somit zehn Tote, ausgeraubte Rentner oder vergewaltigte Frauen gegenüber. Wie sonst soll ein Staat funktionieren? Indem er die Augen schließt in der Hoffnung, die Gewalttäter hören schon wieder auf, wenn sie sich genug an der Bevölkerung abreagiert haben, oder indem er ihnen Grenzen setzt?

    Der Autor sollte sich im Übrigen fragen, warum bei den Opfern von Straftaten meist Vorname, Wohnort und Informationen zum Privatleben geliefert werden, bei den Tätern jedoch meist nicht einmal der Name genannt wird. Halten die Medien die Täter, welchen Hintergrund sie auch immer haben möchten, für schützenswerter? Warum ist der Täterschutz sogar im neuen Pressekodex verankert?