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Die "Schwäbische Zeitung" und der FilzMan kann ja mal klagen

Das Buch "Wir können alles" handelt von Filz. Die "Schwäbische Zeitung", selbst mit einem Kapitel bedacht, intervenierte. Das Verfahren endete nun mit einem Vergleich

Filz und Spätzle: Zwei schwäbische Spezialitäten Bild: dpa

Es müssen bizarre Wochen gewesen sein in Oberschwaben: Buchhandlungen in Ravensburg und in Friedrichshafen am Bodensee, auf deren Veranstaltungen nicht in allen Lokalblättern hingewiesen wurde, in denen aber an manchen Stellen geschwärzte taz-Seiten aushingen. Lesungen, bei denen trotzdem oder gerade deshalb das Publikum nicht ausblieb. Medienberichte bis hin zum Medienmagazin "Zapp" des NDR aus Hamburg. Denn was gelesen wurde - und noch wird -, hat es in sich: "Wir können alles - Filz, Korruption und Kumpanei im Musterländle", handelt vom nicht ganz so bekannten Baden-Württemberg jenseits der augenzwinkernden "Wir können alles außer Hochdeutsch"-Kampagnen seiner mächtigen Vermarkter.

Es geht um Flowtex und dunkle Geschäfte bei Daimler, den Nudelkönig Birkel und die nicht ganz unwichtige Badenia-Bausparkasse, merkwürdige Landräte und immer wieder um Landesvater Günther Oettinger.

Und es geht um die Schwäbische Zeitung, einen der wichtigeren Titel im Musterländle. In vielen Gegenden ist das früher geachtete, sich selbst im Untertitel "unabhängig und christlich" nennende Blatt Monopolzeitung, wie zum Beispiel in Teilen Oberschwabens. Doch die einst so respektable Schwäz habe ihre LeserInnen heimatlos gemacht, schreibt der Herausgeber von "Wir können auch anders", Josef Otto Freudenreich, über das "christliche Blatt auf dem Boulevard" und belegt es im Buch mit vielen Beispielen.

So etwas sieht man in Leutkirch, wo der Schwäbische Verlag sitzt, in dem die Schwäz erscheint, ungern. Am Donnerstag traf man sich also vor der Pressekammer des Stuttgarter Landgerichts. Heraus kam nach mehrstündigen Verhandlungen ein Vergleich, der eigentlich ein Sieg für die Buchmacher um Freudenreich und den Verlag Klöpfer & Meyer ist. Denn zurückgenommen werden muss kein Passus aus dem Beitrag über die Schwäz - es gibt aber ein paar kleinere Veränderungen und Zusätze.

An dieser Stelle ist eine Erklärung fällig: Die taz ist in einem zweiten Verfahren Partei. Sie hat am 3. April eine gekürzte Fassung von Freudenreichs Text gedruckt und wird vom Schwäbischen Verlag, der eine einstweilige Verfügung gegen die taz erwirkt hat, derzeit auf Unterlassung in Anspruch genommen. Strittig sind dabei auch die drei Passagen, um die es im donnerstäglichen Gerichtstermin in Stuttgart ging.

"Schwäbischer Verlag wehrt sich", hatte das Blatt Anfang der Woche in eigener Sache gemeldet. Es gehe nicht darum, "Kritik am Verlag oder der Schwäbischen Zeitung zu verhindern", tat deren Mediendirektor und früherer Chefredakteur Joachim Umbach kund, man sei schließlich auch Verteidiger des Rechts auf freie Meinungsäußerung, ja der Pressefreiheit. Im Fall des "Freudenreich-Buches sei aber eine Grenze überschritten worden". Denn der von Freudenreich, im Hauptberuf Chefreporter der Stuttgarter Zeitung, zitierte Vorwurf eines "Mobbing übelster Sorte" bei der Schwäz sei "unwahr und für die Führungsmannschaft und die Mitarbeiter unerträglich".

Nur saubere Wäsche

Tatsächlich zitiert Freudenreich einen ehemaligen Redakteur des Blattes, der im Monatsmagazin Blix diesen Vorwurf erhoben hatte. Das Zitat wird sich auch in künftigen Ausgaben des Buches finden - leicht ergänzt um den Zusatz, dass es sich um einen "ausgeschiedenen Redakteur" der Schwäz handelt, der "in einem Leserbrief von ,Mobbing der übelsten Sorte' berichtet", und dass dies ein Vorwurf ist, den der "Schwäbische Verlag vehement zurückweist". Auch in den anderen beiden strittigen Punkten, in denen es um Maßnahmen des Verlags gegen weitere Redakteure geht, sieht der Vergleich nur kleinere Änderungen vor, die in die anstehende dritte Auflage des Buches eingearbeitet werden. Restbestände aus früheren Auflagen dürfen solange weiter verkauft werden.

Auch wenn es zwischen den den beiden streitenden Verlagen beim Gerichtstermin teilweise zuging wie auf dem sprichwörtlichen Basar: Den markigen Worten der Schwäz folgten im Verhandlungssaal eher gesetztere Töne. Denn dass tatsächlich im Prozess schmutzige Wäsche aus Leutkirch und anderswo vor den Augen der Justiz und damit in aller Öffentlichkeit gewaschen werden würde, daran glaubte niemand im Saal. Auch der Vorsitzende Richter selbst hatte die Parteien eindringlich zum Einlenken aufgefordert - schließlich gerate man sonst in eine "Situation, hier diverse ehemalige Redakteure der Schwäbischen Zeitung aufmarschieren zu lassen" - als Zeugen, unvermeidliche Schmutzwäsche inklusive. Und das würde tatsächlich so gar nicht zum Musterländle passen, das bei allem Filz und Kumpanei doch stets größten Wert darauf legt, dass zumindest auf den ersten Blick alles so schön sauber ist.

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