Debatte Rundfunkstaatsvertrag: Die große Schlacht ums Internet

Die Debatte um die Online-Zukunft von ARD und ZDF geht jeden Gebührenzahler an. Es geht schließlich um sein Geld - und sein Recht auf ein vielfältiges Medienangebot.

In den Zeitungen, politischen Gremien und auf den Podien dieser Republik tobt derzeit eine unerbittliche Schlacht zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den privaten Medienunternehmen. Es geht um die Art, wie der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags gestaltet werden soll - und konkret um die Frage, wie viel Umtriebigkeit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet künftig erlaubt sein soll. Die Baterien der öffentlich-rechtlichen PR-Batallione feuern aus allen Rohren: die Vorwürfe an die Politik reichen von dramatischen "Zensur"-Rufen bis hin zu der Behauptung, die Pläne des Gesetzgebers kämen einer Art Morgenthauplan gleich, mit dem ARD und ZDF jede Entwicklungchance geraubt werden solle.

Und was sagt der geneigte Bürger und Leser dazu? Er ist ja im Regelfall der gebührenzahlende Brötchengeber des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, über dessen Kopf hinweg und für dessen sogenannte Grundversorgung hier Politik gemacht wird? Der versteht langsam nicht mehr, was die Aufregung soll. Ratlos steht er am Rande des Regulierungsschlachtfeldes, und schaltet sich aus der Diskussion aus.

So geht es leider auch dem überwiegenden Teil seiner parlamentarischen Vertreter. Die Landtage, die eigentlichen Gesetzgeber in Rundfunkfragen, sind in die aktuellen Diskussionen kaum involviert. Längst scheint das alles so kompliziert, dass er offenbar nur noch von den Experten in den Staatskanzleien verstanden wird.

Diese Entwicklung ist verheerend. Denn letztlich geht es schließlich um den Bürger - genauer gesagt um zwei Fragen, die ihn unmittelbar betreffen. Es geht um sein Geld. Und um sein Recht, sich vielfältig zu informieren. Bei diesem Streit geht es auch um die Frage, in welche Höhe sich die Gebühren in Zukunft schrauben dürfen - denn jede Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss schließlich durch der Gebührenzahler finanziert werden. Außerdem entscheidet sich mittelbar, ob privatwirtschaftliches Engagement in den Medien in bestimmten Bereichen verunmöglicht wird, weil den Gebührenmilliarden nichts entgegen gesetzt werden kann. Das gilt längst nicht nur im TV, sondern auch in der Presse.

Die Frage ist also einerseits, wie teuer dem Bürger das eine - öffentlich-rechtliche System - zukünftig zu stehen kommt. Und andererseits, ob und wie viel ihm am anderen - privatwirtschaftlichen Mediensektor - liegt. Das ist gleichbedeutend mit der Frage, wie viel Vielfalt in den Medien es außerhalb des staatlichen Systems noch geben soll.

Natürlich könnte man sich die Frage stellen, was das Ziel einer ausbalancierten Medienordnung um so vieles komplizierter zu erreichen macht, als den Ausstieg aus der Kernenergie zu beschließen oder die Wiedervereinigung herbei zu führen - aber diese Frage führt wohl zu nichts. Blicken wir lieber in aller Kürze auf die einzelnen Scharmützel der großen Schlacht. Wussten Sie eigentlich, dass weder niemand den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen will? Die privaten Rundfunk-Unternehmen und die Verleger wollen allenfalls klargestellt haben, in welchen Bereichen ihnen der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk ausnahmsweise mal keine unfaire Konkurrenz machen darf.

Und wussten Sie eigentlich, dass ARD und ZDF zu ihren bisher schon 86 TV- und Hörfunksendern noch weitere 67 Wellen starten wollen - und das nur mit der Begründung, die Übertragungstechnik wechsele von analog auf digital. Der Zusammenhang zwischen dem technischen Übertragungsstandard und dem Umfang des Auftrags zur Grundversorgung erschliesst sich wahrscheinlich nur einigen wenigen Intendanten, klingt als Argument im Schlachtgetöse aber offenbar gut.

Wussten Sie eigentlich, dass der öffentlich-rechtliche Schwerpunkt auf Information, Bildung und Kultur in den Mediatheken eine ganz bemerkenswerte Richtung bekommt. Dort sind die meistabgerufenen Beiträge nicht etwa dem Informationsbereich, sondern Formaten wie "Julia, Wege zum Glück" zuzurechnen. Und wussten Sie, dass die technischen Übertragungskosten mit der Zahl der Abrufe deutlich steigen? Jede zusätzlich abgerufene "Insel der Qualität", wie die oben genannte "Julia auf ihrem Weg zum Glück", belastet damit auch den Gebührenzahler zusätzlich. Ist es da nicht schön, dass weder ARD noch ZDF den Umfang dieser zusätzlichen Belastung (wohl eher mehr als weniger - und das in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe!) bisher konkret ausgerechnet haben? Sie finden aber, der Gesetzgeber - das sind, zur Erinnerung, die Landtage und nicht die Staatskanzleien - solle das trotzdem schon mal in ihrem Sinne beschließen.

Wussten Sie eigentlich, dass eine öffentliche Einrichtung aus gutem Grund nicht alles darf was sie kann, weshalb die Bundeswehr eine Demo auch dann nicht auflösen darf, wenn sie dazu fraglos in der Lage ist? Analog dazu darf auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seiner Betriebskantine nicht die gastronomische Versorgung deutscher Innenstädte übernehmen darf, wenngleich er es praktisch könnte. Das Argument, der öffentlich rechtliche habe aber so tolle Infrastrukturen, ist aus diesem Grunde ebenso populistisch wie irrelevant. Oder vereinfacht gesagt: was sollte ihn dieser Argumentation zu Folge davon abhalten, auch Zeitungen zu verlegen? Es sind die Grenze, die seinem Auftrag als öffentlich-rechtlicher und solidarfinanzierter Einrichtung gesteckt sind.

Allein die Forderung, eine unabhängige, externe Expertenkommission herbeizuziehen, um zusätzliche öffentlich-rechtliche Aktivitäten im Rahmen des so genannten Drei-Stufen-Tests objektiv zu beurteilen, ist allerdings geeignet ist, bei öffentlich-rechtlichen Kollegen eine derartige Schnappatmung hervorzurufen, das man sich fragen muss, was das eigentliche Problem ist: Die Experten? Die Forderung nach Objektivität? Oder was sollte es sonst sein? Mit Externen und Unabhängigen hat man ja über die personelle Besetzung der Rundfunkgremien bereits jahrzehntelang Erfahrung!

Sollten Sie all diese Erkenntnisse als wenig spektakulär einstufen, führt uns das zu der Frage, was die ganze Aufregung eigentlich soll. Nun, sie ist der Ausdruck der Sorge, dass die Politik - gelähmt von Brüssel, Karlsruhe, dem Föderalismus oder auch der eigenen Unwilligkeit - den Überblick verliert. Und es ist natürlich auch Ausdruck der Unbehaglichkeit im Umgang mit einem Systemteil, dessen Gremien zumeist wiederum aus den Politikern bestehen, die am Ende auch den ordnungspolitischen Rahmen festlegen.

Sollte der geneigte Leser und Gebührenzahler auf diese Weise zu neuen Erkenntnissen gelangt sein, so würde es mich allerdings freuen! Dann könnte jedenfalls für dieses eine Mal jemand aus dem Lager des privaten Rundfunks die Erfüllung des gesellschaftlichen Bildungsauftrages vermelden. Und: Richten Sie das doch dem Bundesverfassungsgericht aus!

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