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Urteil im Streit über TheologenDer richtige Glaube muss sein

Das Bundesverfassungsgericht urteilt, dass der Jesus-Zweifler Gerd Lüdemann seinen Lehrstuhl für das Neue Testament zu Recht verloren hat.

Die Grenzen der Wissenschaftsfreiheit bestimmt: ein Verfassungsrichter. Bild: dpa

FREIBURG taz Der Theologieprofessor Gerd Lüdemann, der die christlichen Lehre anzweifelt, darf zu Recht keine Pfarrer mehr ausbilden. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. "Die Wissenschaftsfreiheit von Hochschullehrern findet ihre Grenzen am Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften", heißt es in der Entscheidung der Karlsruher Richter.

Seit 1993 lehrt Lüdemann evangelische Theologie an der Uni Göttingen. Doch schon bald veröffentlichte er Thesen, an der die Kirche Anstoß nahm. Jesu sei nicht durch den heiligen Geist gezeugt worden, vermutet der Wissenschaftler, sondern bei einer Vergewaltigung Marias durch einen Unbekannten. Auch sei Jesu nach seinem Tode nicht gen Himmel gefahren: "Das Grab war nicht leer, sondern voll. Jesu Leichnam ist verwest", schrieb Lüdemann. Die Auseinandersetzung spitzte sich zu, als Lüdemann 1998 das Buch "Der große Betrug" veröffentlichte.

Die evangelische Kirche forderte umgehend, Lüdemann aus der Ausbildung von Pfarrern und Religionslehrern zu entfernen. Die Uni folgte diesem Wunsch und entzog dem Religionskritiker den Lehrstuhl für das prüfungsrelevante Fach "Neues Testament". Statt dessen erhielt er eine Professur für "Geschichte und Literatur des frühen Christentums".

Lüdemann klagte gegen diese Maßnahme, verlor aber durch alle Instanzen, jetzt auch beim Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter stuften zwar die Umsetzung von einem Kernfach in ein Randgebiet als "Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit" ein. Dieser Eingriff sei aber durch die Interessen der Kirche gerechtfertigt.

Dabei mussten die Bundesverfassungsrichter zunächst erklären, warum an staatlichen Universitäten überhaupt ein glaubensgebundenes Fach wie Theologie gelehrt wird. Im Grundgesetz ist dies nämlich nicht vorgesehen. Das Gericht sieht hier aber ein "Angebot des Staates" an die Religionsgemeinschaften, ihren Nachwuchs nicht an eigenen Institutionen auszubilden, sondern zusammen mit anderen Studenten und auf wissenschaftlichem Niveau.

Wenn es aber theologische Fakultäten gebe, so Karlsruhe, dann müssten die Kirchen bei der Auswahl der Professoren mitsprechen können, denn in Glaubensfragen dürfe sich der Staat nicht einmischen. Die Umsetzung sei für Lüdemann auch zumutbar, entschied das Gericht, da er ja den Status als Professor behalte und das neue Fach eng an seine bisherige Forschung anknüpfe.

Ähnliche Fälle hatte es bisher vor allem in der katholischen Kirche gegeben, wo die Professoren Hans Küng, Eugen Drewermann und Uta-Ranke-Heinemann ebenfalls auf konfessions-ungebundene Lehrstühle wechseln mussten. Jüngst wurde Muhammad Sven Kalisch an der Uni Münster von der frisch begonnenen Ausbildung muslimischer Religionslehrer entbunden, weil er an der Existenz des Religionsstifters Mohammed zweifelt.

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3 Kommentare

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  • MP
    Michael Paschko

    Im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts drängt sich mir der Umstand auf, dass der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Huber, selbst nicht auf dem Grund des Bekenntnisses seiner Kirche steht.

     

    In einer Fernsehdiskussion mit Richard Dawkins bei Johannes B. Kerner zitierte er vor einiger Zeit öffentlich und zustimmend einen Katholischen Theologen: Natürlich glaube er an die Existenz der Hölle, aber niemand könne ihn dazu zwingen, daran zu glauben, dass irgendjemand dort drin sei.

     

    Ein Vergleich mit den Bekenntnisschriften der Evangelischen Kirche (auf der Website der EKD leicht zu finden) zeigt, dass so eine Auffassung mit ihnen nicht vereinbar ist.

     

    Wie nur, so muss man sich fragen, konnte Bischof Huber überhaupt Bischof und dann sorgar noch Ratspräsident der EKD werden?

  • MP
    Michael Paschko

    Im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts drängt sich mir der Umstand auf, dass der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Huber, selbst nicht auf dem Grund des Bekenntnisses seiner Kirche steht.

     

    In einer Fernsehdiskussion mit Richard Dawkins bei Johannes B. Kerner zitierte er vor einiger Zeit öffentlich und zustimmend einen Katholischen Theologen: Natürlich glaube er an die Existenz der Hölle, aber niemand könne ihn dazu zwingen, daran zu glauben, dass irgendjemand dort drin sei.

     

    Ein Vergleich mit den Bekenntnisschriften der Evangelischen Kirche (auf der Website der EKD leicht zu finden) zeigt, dass so eine Auffassung mit ihnen nicht vereinbar ist.

     

    Wie nur, so muss man sich fragen, konnte Bischof Huber überhaupt Bischof und dann sorgar noch Ratspräsident der EKD werden?

  • MP
    Michael Paschko

    Im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts drängt sich mir der Umstand auf, dass der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Huber, selbst nicht auf dem Grund des Bekenntnisses seiner Kirche steht.

     

    In einer Fernsehdiskussion mit Richard Dawkins bei Johannes B. Kerner zitierte er vor einiger Zeit öffentlich und zustimmend einen Katholischen Theologen: Natürlich glaube er an die Existenz der Hölle, aber niemand könne ihn dazu zwingen, daran zu glauben, dass irgendjemand dort drin sei.

     

    Ein Vergleich mit den Bekenntnisschriften der Evangelischen Kirche (auf der Website der EKD leicht zu finden) zeigt, dass so eine Auffassung mit ihnen nicht vereinbar ist.

     

    Wie nur, so muss man sich fragen, konnte Bischof Huber überhaupt Bischof und dann sorgar noch Ratspräsident der EKD werden?