Kommentar Bad-Bank-Gesetz: Zu schön, um wahr zu bleiben
Auf dem Papier klingt das Bad-Bank-Gesetz der Bundesregierung hoffnungsvoll. Doch dass die Versprechen wahr werden, ist nicht zu erwarten.
MALTE KREUTZFELDT ist Leiter des taz-Ressorts Ökologie und Wirtschaft.
Auf dem Papier klingt das Bad-Bank-Gesetz der Bundesregierung besser als befürchtet: Für die faulen Kredite, die in den Bilanzen der Banken lagern, sollen nicht die Steuerzahler aufkommen, sondern die Banken und ihre Aktionäre. Zwanzig Jahre lang müssen die Banken ihre Schulden an den Bund zurückzahlen. Und wenn das nicht langt, sollen die Aktionäre auf Dividenden verzichten, bis alles beglichen ist, verspricht das Finanzministerium.
Doch dass diese Versprechen wahr werden, ist leider nicht zu erwarten. Solange die Hilfe nicht verpflichtend ist, werden alle Banken, bei denen die Probleme derzeit noch beherrschbar sind, um jeden Preis versuchen, das Angebot nicht zu nutzen. Statt auf Jahre hinaus ihre Gewinne und Dividenden zu beschneiden, werden sie auf ein besseres Angebot warten.
Diejenigen Banken, bei denen die Probleme am größten sind - allen voran die Commerzbank -, werden die staatliche Hilfe vermutlich nutzen müssen. Doch ob der Steuerzahler sein Geld jemals wiedersehen wird, ist völlig unklar. Zahlen müssen die Banken nämlich nur, wenn sie Gewinne machen. Und um die erwarteten Summen abzuzahlen, müssten diese Gewinne zudem gewaltig ausfallen. Was stattdessen passieren wird, ist absehbar: Irgendwann - vielleicht schon bald nach der Wahl, auf jeden Fall aber innerhalb der 20-Jahres-Frist - hat eine neue Regierung Mitleid mit den Banken und erlässt ihnen mindestens einen Teil ihrer Schuld.
Das ließe sich nur verhindern, indem der Bund für die Garantie schon jetzt einen realen Gegenwert erhielte - in Form von Anteilen an den gesunden Banken. Weil eine solche Teilverstaatlichung in dieser Regierung aber nicht durchsetzbar ist, bleibt es stattdessen bei Ankündigungen - wohlklingend, aber ohne Gewähr.
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