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Völkerrechtler Kreß über gezielte Tötungen"Der Angriff im Bett ist zulässig"

Der Hotelmord in Dubai. Das Mordprogramm der CIA. Taliban auf der Todesliste. Ist das alles erlaubt? Claus Kreß erklärt die Grenze zwischen illegaler Exekution und Tötungen im bewaffneten Konflikt.

Soldaten der KSK-Truppe der Bundeswehr bei einer Übung. Claus Kreß: "Ein einfacher Soldat kann im Normalfall nicht wissen ob jemand kontinuierlich für die Taliban kämpft." Bild: dpa
Christian Rath
Interview von Christian Rath

taz: Herr Kreß, in Afghanistan und im Nahostkonflikt werden Aufständische und Terroristen gezielt auch in ihrem privaten Umfeld getötet. Ist "Targeted Killing" zulässig?

Claus Kreß: Im Rahmen eines bewaffneten Konflikts kann die gezielte Tötung von Kämpfern der Gegenseite durchaus zulässig sein.

Können Sie das genauer erklären?

privat
Im Interview: 

Claus Kreß, 43, ist seit 2004 Rechtsprofessor an der Universität Köln. Er ist Spezialist unter anderem für Kriegsvölkerrecht und Völkerstrafrecht.

Fälle gezielter Tötung

Israel: Als erster demokratischer Staat hat Israel offensiv die präventive Tötung von Terroristen propagiert. In den Jahren der zweiten Intifada von 2000 bis 2005 wurden nach israelischen Angaben rund 300 Palästinenser getötet, weil sie Anschläge geplant haben sollen. Außerdem seien dabei auch rund 150 unbeteiligte Zivilisten und Angehörige umgekommen, die sich in der Nähe befanden. Der Oberste Gerichtshof Israels billigte 2005 die Strategie - sofern eine Festnahme unmöglich ist und die Zahl der zivilen Opfer gegenüber dem militärischen Nutzen nicht unverhältnismäßig ist.

Dubai: Vermutlich der israelische Geheimdienst Mossad hat im Januar den Hamas-Waffenhändler Mahmud al-Mabhuh getötet. Er wurde in einem Hotelzimmer in Dubai mit einem Kissen erstickt. Nach Angaben der Dubaier Polizei gehörten zu dem Killerkommando 26 Personen, die mit gefälschten europäischen Pässen einreisten. Die Hauptkritik der europäischen Regierungen gilt bislang dem Missbrauch der Pässe.

USA: Die USA haben nach den Anschlägen von 9/11 ein geheimes Mordprogramm gegen Al-Qaida-Führer gestartet. CIA-Chef Leon Panetta hatte es erst im Juli 2009 gestoppt. Bis dahin soll kein einziger Mord ausgeführt worden sein. Ende letzten Jahres berichtete eine US-Zeitschrift, dass der CIA in Deutschland die Ermordung des deutschsyrischen Kaufmanns Mamoun Darkazanli vorbereitet haben soll. Die USA bestreiten das.

Afghanistan: In Afghanistan führt die internationale Isaf-Truppe eine Liste von Taliban, die zur Festnahme (capture) oder Festnahme/Tötung (capture/kill) ausgeschrieben werden. Man vermutet, dass das Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr an der Abarbeitung der Liste beteiligt ist. Ob die Bundeswehr auf der Todesliste stehende Taliban bereits gezielt getötet hat, ist unbekannt. (chr)

Dann sollten wir mit der Rechtslage im klassischen Krieg beginnen. Hier ist den staatlichen Streitkräften die Tötung von Soldaten der Gegenseite erlaubt. Dies gilt nicht nur in der offenen Schlacht. Der gegnerische Soldat oder Feldherr darf vielmehr auch in der Mittagspause oder in seinem Bett in der Kaserne angegriffen werden.

Und was wäre eindeutig unzulässig?

Der Staat darf selbst einen noch so gefährlichen Straftäter nicht einfach töten. Das wäre eine extralegale Hinrichtung, die das Menschenrecht auf Leben verletzt. Selbst in Ländern, in denen es bedauerlicherweise noch die Todesstrafe gibt, muss vor deren Verhängung ein fairer Prozess stattfinden.

Und was gilt nun in Afghanistan? Die Taliban sind ja weder eine reguläre Armee noch einfache Kriminelle.

Es sind Aufständische, die gegen die afghanische Regierung und deren internationale Unterstützer kämpfen. Da die Auseinandersetzung längst deutlich über einzelne Anschläge und Scharmützel hinausgeht, ist sie völkerrechtlich als bewaffneter Konflikt zu bewerten. Aufständische dürfen dabei zumindest so lange getötet werden, wie sie unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen.

Und was gilt, wenn ein Taliban zu Hause im Bett liegt?

Das ist weitaus schwieriger zu beantworten. Es fragt sich, ob nichtstaatliche Kämpfer jenseits konkreter Feindseligkeiten wirklich als Zivilisten zu behandeln sind, die nicht bekämpft werden dürfen. Das brächte die staatliche Konfliktpartei dort in eine äußerst schwierige Lage, wo Aufständische tagsüber zum Beispiel als Bauern in ihrem Dorf leben und nachts regelmäßig Anschläge verüben. Ein neues Gutachten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz spricht sich dafür aus, dass diejenigen Aufständischen, die sich kontinuierlich an der bewaffneten Auseinandersetzung beteiligen, zu legitimen militärischen Zielen werden. Sie dürfen deshalb auch außerhalb laufender Feindseligkeiten angegriffen werden.

Sie teilen diese Auffasung?

Ich finde diese Rechtsauffassung im Kern überzeugend; sie wird im Übrigen durch die Staatenpraxis in Afghanistan bestätigt. Allerdings heißt es in dem Gutachten weiter, dass eine gezielte Tötung dann ausscheidet, wenn eine Festnahme ohne nennenswerte Gefahr möglich ist. Diese Einschränkung ist sehr wichtig und zukunftsweisend. Sie stößt jedoch bei den Militärmächten dieser Welt auf erheblichen Widerstand.

Woher soll dann aber ein Isaf-Soldat wissen, ob jemand nur ganz sporadisch oder kontinuierlich für die Taliban kämpft?

Ein einfacher Soldat kann das im Normalfall nicht wissen, und deshalb kann er auch nicht über eine gezielte Tötung entscheiden. Da müssen schon stichhaltige geheimdienstliche Erkenntnisse vorliegen. Im Zweifel muss eine Person als Zivilist behandelt und entsprechend geschont werden.

Hat auch die Bundeswehr derzeit in Afghanistan die Befugnis zur gezielten Tötung von Taliban?

Ja. Das ist nach Lage der Dinge von dem recht offen formulierten UN-Mandat gedeckt, von dem die Bundesregierung ja mit Zustimmung des Bundestags Gebrauch macht.

Wenn Ussama Bin Laden in einer afghanischen Höhle aufgespürt würde, dürfte er dann getötet werden?

Er dürfte getötet werden, wenn auch al-Qaida als Partei eines bewaffneten Konflikts in Afghanistan einzustufen wäre. Das erscheint mir inzwischen aber überaus zweifelhaft - anders als im Jahre 2001, als al-Qaida noch Basen in Afghanistan innehatte. Inzwischen weist al-Qaida wohl keine gefestigte militärische Struktur mehr auf, sondern ist eher ein loses Terrornetzwerk. Deshalb darf man einzelne Al-Qaida-Terroristen nicht töten, es sei denn, sie sind gerade selbst im Begriff, einen tödlichen Angriff auszuführen. Diese Personen müssen dann also in der Regel festgenommen und abgeurteilt werden. Für Bin Laden müsste dasselbe gelten.

Die USA sehen sich aber noch immer im Krieg mit al-Qaida.

Das stimmt leider. Ich bin aber optimistisch, dass unsere amerikanischen Freunde im Zuge des anhaltenden transatlantischen Dialogs von ihrer gefährlichen These eines globalen bewaffneten Konflikts mit al-Qaida abrücken werden.

Nehmen die Amerikaner für sich auch das Recht in Anspruch, Al-Qaida-Kämpfer beispielsweise in Deutschland zu töten?

Das ist die Gefahr der amerikanischen These vom grenzenlosen bewaffneten Konflikt mit al-Qaida. Nach meinem Eindruck thematisieren die USA die angesprochene und durchaus denkbare Folgerung aber nicht ausdrücklich, sondern versichern nur, dass gezielte Tötungsaktionen in Europa nicht zur Debatte stünden. Solche Versicherungen haben indessen nicht jeden beruhigt.

Besteht denn zwischen Israel und den Palästinensern ein bewaffneter Konflikt, der gezielte Tötungen erlaubt?

In den von Israel besetzten Gebieten im Westjordanland muss Israel prinzipiell mit polizeilichen Mitteln gegen Terroristen vorgehen. Allerdings wurden die Terrorangriffe während der zweiten Intifada ab 2000 so massiv, dass man von einem bewaffneten Konflikt sprechen konnte. In dieser Phase kam auch die gezielte Tötung palästinensischer Kämpfer in Betracht.

Und was ist mit Gaza?

Aus Gaza hat sich Israel zurückgezogen. Dort hat die Hamas-Regierung ein De-facto-Regime errichtet. Gegen den massiven Raketenbeschuss aus dem Gazastreifen durfte sich Israel 2008/2009 militärisch wehren. Dies war ebenfalls ein bewaffneter Konflikt, in dem Israel auch einzelne Hamas-Kämpfer gezielt bekämpfen durfte.

Jüngst wurde der Hamas-Waffenhändler Mahmud al-Mabhuh in Dubai getötet. Die Täter kamen vermutlich vom israelischen Geheimdienst Mossad. Wäre dies dann als zulässige Tötung einzustufen?

Nein, auch wenn Israel hinter der Tat steckt, was ich nicht weiß, war es ein strafbarer politischer Mord. Denn von einem bewaffneten Konflikt zwischen Israel und der Hamas in Dubai kann keine Rede sein. Im Übrigen wäre die Tötung selbst im bewaffneten Konflikt unzulässig gewesen. Denn die Täter trugen Zivilkleidung. Im bewaffneten Konflikt verstößt ein solches Vorgehen gegen das Völkerrecht und ist ein Kriegsverbrechen. Außerdem hätte Israel die Souveränität der Vereinigten Arabischen Emirate verletzt. Denn gegenüber diesem Staat, zu dem Dubai gehört, stand Israel im Tatzeitpunkt kein Selbstverteidigungsrecht zu.

Stichwort Souveränität: Ist es zulässig, wenn die USA in Pakistan oder im Jemen mit Drohnen und Raketen vermeintliche Terroristen jagen?

Solange die USA von dort aus nicht angegriffen werden, besteht kein amerikanisches Selbstverteidigungsrecht. Ob die Drohnenangriffe die Souveränität der hiervon betroffenen Staaten verletzen, hängt deshalb davon ab, ob sie mit deren Zustimmung durchgeführt worden sind. Hierzu gibt es unterschiedliche Angaben.

Sind Drohnen und Raketen zulässige Waffen für eine gezielte Tötung im bewaffneten Konflikt?

Grundsätzlich ja. Verboten ist dagegen etwa der Einsatz von Gift sowie von biologischen und chemischen Waffen.

Ist der Einsatz von Bomben und Raketen für gezielte Tötungen nicht schon deshalb unzulässig, weil dabei oft viele Unbeteiligte sterben?

In dieser Allgemeinheit lässt sich das schwer beantworten. Fest steht, dass die trotz aller Sorgfaltsmaßnahmen unvermeidbare Tötung von Zivilisten bei einem militärischen Angriff ein fürchterliches ethisches Dilemma begründet. Das Völkerrecht untersagt allerdings nur die Verursachung von unverhältnismäßigen zivilen Begleitschäden. An diesem nur schwer zu konkretisierenden Maßstab ist auch der Einsatz von Bomben und Raketen bei einer gezielten Tötung zu messen.

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10 Kommentare

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  • F
    Flo

    @WaltaKa:

     

    Ein Vergleich zwischen der heutigen Bundesrepublik und dem Nationalsozialismus ist mehr als Epic Fail.

    Der Vergleich ist auch nicht für was weiß ich "von Nöte" sondern relativiert nur die NS-Zeit, wenn du das mit der heutigen Zeit auf eine Stufe stellst.

  • W
    WaltaKa

    Wie schön, alles ist erlaubt. Es sei mir die Frage gestattet: in welchem Staatssystem leben wir denn und in welchem wollen wir leben? Die Nazis durften auch alles. Alles ganz legal, sie haben sich ihre Gesetze gebastelt. Vergleiche zu dieser Bastelei sind mittlerweile von Nöten, um sich bewußt zu machen, wie diese real existierende Demokratie in der Bundesrepublik von den jeweiligen Regierungen und den Angeordneten, egal ob in Bund oder Länder, pervertiert wird.

  • S
    Stefan

    Wir wissen jetzt, was völkerrechtlich gedeckt ist und was nicht. Eine noch interessantere Frage wäre doch, wie man denn REEL den Terroristen und Massenmörder Mahmud al-Mabhuh an seiner Vorbereitung weiterer Morde hätte hindern können - völkerrechtlich gedeckt und mit der Zustimmung der Weltgemeinschaft.

  • CW
    Claus Wegener

    Asymmetrische Köpfe

    produzieren

    asymmetrische Konflikte

    asymmetrische Strukturen

    asymmetrische Verteilung von Wohlstand und Chancen

    asymmetrische Werte und Rechte

    erzeugen und bedienen einen asymmetrischen Popanz

     

    und werden so Opfer der symmetrischen Eskalation

  • DH
    Dr. Harald Wenk

    Obwohl in der Terrorbekämpfung an paranoiden Horrorszenarien eigentlich kein Mangel ist,

    scheint diese Verlagerung und Verschärfung

    in die Privatgemächer wenig Phantasie in Richtung Eskalation mehr Terror in westlichen Staaten auszulösen.

  • K
    Klingelhella

    Wichtige Fragen, die hier fehlen, wenn Interviews Hintergründe zum Afghanistankrieg erhellen sollen:

     

    - Haben Menschen das Recht, sich mit der Waffe zu wehren, wenn feindliche Armeen ihr Land besetzt halten und dabei eine korrupte Präsidentenmarionette zu installieren?

     

    - Und insbesondere, wenn dies völkerrechtswidrig und ohne UN-Resolution geschieht?

     

    - Ist ein solcher Mensch dann gleich ein sog. Taliban, also Teil einer Gruppierung, die vorher von diesen feindlichen Armeen finanziell unterstützt und militärisch ausgerüstet wurde?

     

    Aber um beim Interview zu bleiben: wenigstens kam klar raus, dass gezielte Tötungen bei weitem nicht so legitim sind, wie sie gerne dargstellt werden und Gefangennahme grundsätzlich vorzuziehen ist. Dennoch sollte erklärt werden, dass es auch für Kriegsgefangene Regeln gibt -- die auch in Folterlagern wie z.B. Gitmo, was immer noch nicht geschlossen ist, klar gebrochen werden. An den Insassen dieser Lager zeigt sich i.Ü., welches Gehalt die erwähnten "Geheimdienstinformationen" meist zur Schuld oder Unschuld der Betroffenen haben -- sehr problematisch, aufgrund dieser dann Tötungsbefehle geben zu wollen.

  • MB
    mehrdad beiramzadeh

    die situation in gaza, libanon, afganestan..zeigt mehrere probleme und sachverhalte auf:

     

    1) die feigheit der islamischen terroristen, die sich mit einem schutzwall von frauen und kinder umgeben, aus zivile gebiete herraus feuern und meister darin sind, die medien durch ihre schmutzige und feige art des kampfes auch noch zu manipulieren.

     

    2)die probleme, die zivilisierte länder dadurch haben. die eine seite (muslimische terroristen) darf sich alles erlauben, während israel und andere westliche demokratien quasi mit einem arm hinterm rücken gebunden kämpfen müssen.

     

    3) die instrumentalisierung der UNO (gerade vollversammlung und menschenrechtskomission) und sogenannte "menschenrechtsgruppen" durch diktaturen und terrorregime. wenn die menschenrechtskomission der UN von islamische und andere diktaturen "demokratisch" beherrscht wird, die zu 80% sich mit israel befassen, oder wenn die macher von HRW nach saudi-arabien fliegen, um geld für den kampf gegen die "jüdische lobby" zu sammeln, dann delegitimiert dies diese organisationen, sich überhaupt sachlich zu konflikte zu äussern.

     

    wie sagte es der israelische MP netanyahu?

     

    der goldstone-bericht sagt zusammengefasst folgendes aus:

     

    terroristen, die sich in zivile gebiete verstecken und von dort aus feuern, haben so oder so gewonnen. sie gewinnen, wenn sie gegenaktionen durch zivile schutzschilder verhindern, und sie gewinnen, wenn sie diese provozieren.

     

    das kriegsrecht stammt aus der zeit der kriege zwischen armeen. in zeiten, wo feige islamische terroristen in zivil (ohne uniform) agieren und sich hinter zivilisten verstecken, muss dieses recht dringend angepasst werden.

  • FT
    Fritz Teich

    Ob die Taliban Aufstaendische sind oder sich noch immer verteidigen ist doch sehr zweifelhaft, selbst wenn es fuer die Frage des Erlaubseins einer gezielten Toetung keine Rolle spielen sollte. Allerdings ist die von einem Agressor ausgehende gezielte Toetung allem ius in bello zum Trotz doch etwas anruechig. Man muss dann ausserdem fragen, ob denn der UNSC eine solche Toetung erlaubt hat. Immerhin ist Afghanistan nicht der Kosovo. Vermutlich hatten die Willigen Afghanistan nie wirklich erobert. So wie die Spanier niemals den ganzen indischen Ozean besassen. Das war die Stunde von Hugo Grotius, der sie fragte: wart Ihr denn mal da?

     

    Mit Hamas ist es nicht viel anders. Auch die Bundesrepublik hatte lange Zeit keinen Friedensvertrag. Gleichwohl waere es doch bizarr gewesen, wenn etwa Israel einen Ministerialrat im Bundesjustizministerium herausgenommen haette, weil er einmal einen Kommentar zu den Nuernberger Rassengesetzen verfasst hat.

     

    Das eigentliche Problem Israels ist die Vermischung von Kriegs- und Strafrecht.

  • U
    user124

    > Es sind Aufständische, die gegen die afghanische Regierung > und deren internationale Unterstützer kämpfen.

     

    hier liegt der hund begraben. wer definiert denn welche die alleingültige rechtmäßige regierung in afghanistan ist?

    57 sprachen, 300 dialekte werden in dem gebiet gesprochen das die engländer mit einer granze versehen haben und den inhalt "afghanistan" nannten.

    nur weil die aliierten karzei, den stadthalter von kabul denn weiter geht sein einflussbereich nicht, als fingerpuppe in den westlichen medien präsentieren heißt das nicht das dies der präsident dieses landes ist.

  • L
    Lichtgestalt

    "Der Angriff im Lehrstuhl/Institutsgebäude ist zulässig."

     

    Ob der Herr(enmensch) Kreß auch diesem Satz zustimmen würde?