Polizei darf Fingerabdrücke einsehen: Asylsuchende unter Generalverdacht

Die Polizei darf wohl bald auf gespeicherte Fingerabdrücke von Asylsuchenden zugreifen. Der Datenschutzbeauftragte sagt, das verstoße gegen EU-Recht.

Mit ihren Fingerabdrücken landen Asylsuchende im Visier der Polizei Bild: ap

BRÜSSEL taz | Asylbewerber werden in der Europäischen Union in Zukunft noch strenger überwacht. Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments beschloss am Montagabend mit großer Mehrheit, die EU-Datenbank Eurodac für Polizei und andere Strafverfolgungsbehörden zu öffnen. Dort werden Fingerabdrücke von Asylsuchenden und Einwanderern ohne Papiere gespeichert. „Ausgerechnet Menschen, die in Europa Schutz vor Verfolgung suchen, geraten so unter Generalverdacht, Kriminelle zu sein“, sagt Ska Keller von den Grünen. Ihre Fraktion und die Linke haben gegen den Vorschlag gestimmt.

Die Mehrheit der Sozialdemokraten hat sich allerdings in letzter Minute Konservativen und Liberalen angeschlossen. „Die Mitgliedstaaten kriegen den Polizeizugriff, damit sie im Gegenzug wenigstens einigen Verbesserungen bei EU-Standards für Asylverfahren zustimmen“, erklärt Ska Keller diesen Kuhhandel. Die sozialdemokratischen Fachpolitiker waren am Dienstag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Eine Richtlinie für künftige Regeln für die Asylverfahren in den EU-Ländern wird zurzeit im Ministerrat verhandelt. Die im EU-Parlament zuständige Berichterstatterin von den Sozialdemokraten hat wohl negative Auswirkungen befürchtet, hätte ihre Fraktion gegen die polizeiliche Nutzung von Eurodac gestimmt. Auch die deutsche Bundesregierung hat sich beim jüngsten Innenministertreffen Ende Oktober dafür ausgesprochen, dass die Polizei die Eurodac-Daten nutzen darf. Die Mitgliedstaaten halten dies für erforderlich, um effektiver gegen organisierte Kriminalität und potenzielle Terroristen vorgehen zu können.

Die Datenbank für Asylbewerber besteht seit dem Jahr 2000. Damit sollte ursprünglich Asylmissbrauch verhindert werden, zum Beispiel dass eine Person in zwei EU-Mitgliedstaaten einen Antrag stellt. Außerdem überprüfen die Länder so, welcher Staat tatsächlich für den Asylantrag zuständig ist. Nach der sogenannten Dublin-II-Verordnung ist dies immer der Staat, über den der Flüchtling in die EU eingereist ist.

Strenge Auflagen

Nun sollen also auch Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf diese Daten bekommen, um sie beispielsweise mit Fingerabdrücken von Tatorten zu vergleichen. Immerhin gelten dafür strenge Auflagen: Zunächst bekommen die Ermittler nur die Fingerabdrücke zum Vergleich, keine Namen. Nur wenn Abdrücke übereinstimmen, werden die persönlichen Daten freigegeben. Bevor Polizisten überhaupt eine Anfrage an Eurodac stellen können, müssen sie außerdem vorher ihre eigenen und die Datenbanken der anderen Mitgliedstaaten nach möglichen Tätern durchforsten.

Dennoch: Der Polizeizugriff auf Eurodac ist ein Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht. Dies hat auch der Europäische Datenschutzbeauftragte in seiner Stellungnahme festgestellt: „Die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit für einen Zugriff auf Eurodac-Daten ist nicht ausreichend bewiesen worden“, schrieb Peter Hustinx den Mitgliedstaaten in einem Brief im September dieses Jahres. „Der Vorschlag beachtet die Aspekte des Datenschutzes nicht in ausreichender Form.“

Dies scheint zumindest die Mehrheit der EU-Abgeordneten nicht zu stören. Mit seinem Beschluss geht das EU-Parlament nun in die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten. Da diese den Polizeizugriff auf die Eurodac-Daten unbedingt wollen und schon länger auf eine Umsetzung drängen, dürften die Diskussionen schnell abgeschlossen sein.

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