EU-Planungen: Asylrecht bleibt ungerecht

Beim Asyl-Paket der EU sollen Lager gleiche Standards erfüllen. Das Einsperren von Flüchtlingen bleibt aber weiterhin erlaubt. Ein Überblick.

Nach der Flucht über das Meer wartet selten das „gelobte Land“. Bild: dpa

Zum Teil monatelang werden derzeit Papierlose in Süd- und Osteuropa unter meist katastrophalen Bedingungen eingesperrt. Gemäß der neuen Aufnahmerichtlinie müssen die Flüchtlingslager künftig bestimmte Standards erfüllen – wofür Brüssel zahlt.

Einsperren

EU-weit bleibt die Internierung als solche jedoch erlaubt – auch bei Minderjährigen. Als Gründe gelten die „Feststellung der Identität“, die „Beweissicherung“, die „Prüfung des Einreiserechts“ wegen „verspäteter Asylantragstellung“, Gründe der „Nationalen Sicherheit und Ordnung“ und die Verhinderung des „Untertauchens“.

„Das Ziel, die Internierung rechtsstaatlich einzugrenzen, wurde nicht erreicht“, sagt Marei Pelzer von Pro Asyl. „Die uferlose Internierung aller Flüchtlinge wird künftig möglich sein.“ Von einer „Strafe ohne Verbrechen“ spricht Amnesty International, Pro Asyl startete am Mittwoch eine E-Mail-Aktion an das EU-Parlament.

Fingerabdrücke

Wer in die EU einreist, wird in der Biometrie-Datenbank Eurodac registriert. Das System ist die Voraussetzung, um eine mehrfache Asylantragstellung zu verhindern. Künftig bekommt die Polizei Zugang zu der ständig wachsenden Fingerabdruck-Datenbank – allerdings nur bei schweren Straftaten. Interpol ist vorerst von diesem Recht ausgenommen.

Resettlement

Die meisten der weltweit rund 900.000 Flüchtlinge leben in Entwicklungsländern; einiger besonders schwerer Fälle nimmt sich das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR in seinem sogenannten Resettlement-Programm an. Fast 55.000 Menschen konnten auf diese Weise letztes Jahr nach Kanada, Australien und in die USA ausreisen. Die gesamte EU nahm nur 3.000 auf. Um diese Zahl zu erhöhen, zahlt Brüssel künftig jedem Land, das einen Resettlement-Platz schafft, bis zu 6.000 Euro.

„Dublin III“

Obwohl Gerichtsurteile in vielen EU-Staaten die Anwendung der Dublin-II-Verordnung immer wieder untersagt haben, ändert sich am Prinzip nichts: Wer einen Flüchtling reinlässt, muss sich allein um ihn kümmern. Das Problem bleibt bei den Außengrenzen-Staaten. Wenn Asylbewerber trotzdem weiter fliehen und sich etwa in Deutschland per Gericht gegen die Zurückschiebung wehren – etwa wegen Krankheit oder weil sie in Griechenland auf der Straße leben müssen –, kann nun aber „Eilrechtsschutz“ geltend machen: Der Widerspruch wird vor der Abschiebung geprüft, nicht erst hinterher.

Ein „Relocation Program“ soll zudem auf freiwilliger Basis für die Umverteilung innerhalb der EU sorgen: Länder im Norden können, wenn sie wollen, Staaten wie Malta oder Griechenland ein paar Flüchtlinge abnehmen.

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