Kritik an Steinbrücks Schulsport-Zitat: Rücksicht nicht erwünscht

Aus Rücksicht auf Muslime könnten Jungen und Mädchen auch getrennt in Sport unterrichtet werden, findet SPD-Politiker Steinbrück. Nun wird er heftig kritisiert.

Muss nicht immer koedukativ sein: Steinbrück über Schulsport. Bild: dpa

BERLIN taz | Der SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück ist mit einer Äußerung zum Islam in die Kritik geraten. Es war am Mittwoch in Berlin auf einer seiner „Klartext“-Veranstaltungen als Steinbrück von einem muslimischen Vater gefragt wurde, wie weit seine Toleranz bei getrenntem Sportunterricht reiche.

Daraufhin hatte der Politiker mit Blick auf Einzelfälle betont, dass Schulen, falls möglich, Rücksicht auf die religiösen Gefühle nehmen und getrennten Sportunterricht anbieten könnten. Steinbrück machte deutlich, dass es sich um seine persönliche Meinung handle und verwies auf seine Frau, die Lehrerin ist und daher das Problem sehr gut kenne.

Zwei Tage später hob die Bild-Zeitung diese Äußerung ins Blatt. „Rücksicht auf Islam!“ titelte sie dazu. Kritik erntete Steinbrück von mehreren Seiten. Patrick Döring, Generalsekretär der FDP, meinte: „Wir wollen Integration auf der Basis unserer Grundrechte – und dazu gehört die Gleichberechtigung von Mann und Frau.“

„Das ist eine sehr unglückliche Äußerung“, sagte auch der Bürgermeister von Berlin-Neukölln, Heinz Buschkowsky (SPD), der Welt. Und Sevim Dagdelen von der Linken nannte die Äußerung Steinbrücks „das letzte Glied in der langen Kette seiner Totalausfälle“. Er stelle sich damit „auf die Seite der Anti-Aufklärer“. Berlins langjährige Ausländerbeauftragte Barbara John meinte in der Bild: „Von getrenntem Sportunterricht halte ich gar nichts.“ Gegenüber der taz relativierte sie diese Aussage: „Natürlich muss man Rücksicht auf religiöse Gefühle nehmen. Aber solche Fälle sollten individuell und konkret gelöst werden.“

Geltende Rechtslage

Faktisch gab Steinbrück eine Haltung wieder, die weit verbreitet und geltende Rechtslage ist. 1993 hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass eine muslimische Schülerin vom Sportunterricht zu befreien sei, solange dieser nicht nach Geschlechtern getrennt angeboten werde. Das Gericht bezog sich darauf, dass Jungen und Mädchen im Sport ohnehin oft getrennt würden, die Koedukation sei also offenbar nicht pädagogisch geboten.

Verschiedene Bundesländer haben Handreichungen zum Thema ausgegeben. In der Berliner Publikation „Islam und Schule“ wird die Trennung der Geschlechter empfohlen. Rheinland-Pfalz formuliert ähnlich. Auf taz-Anfrage hieß es aus den Kultusministerien Bayern und Baden-Württemberg, der Sportunterricht werde in der Sekundarstufe ohnehin meist getrennt angeboten.

In Einzelfällen könnten Verhandlungslösungen gefunden werden. Auch die Islamkonferenz des Innenministeriums hat sich mit dem Problem befasst und geraten „Wenn möglich sollte der Schwimm- und Sportunterricht geschlechtergetrennt abgehalten werden.“

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