Pferdefleisch aus den Niederlanden: Warnpflicht für Behörden

Auch Deutschland wurde mit dem vermeintlichen Rindfleisch aus den Niederlanden beliefert. Die SPD fordert, dass eine Warnpflicht der Behörden eingeführt werden soll.

Niemand, wirklich niemand beabsichtigt ein Pferd zu essen. Bild: dpa

FREIBURG afp/taz | Von dem möglichen neuen Pferdefleisch-Skandal könnte Deutschland in großem Ausmaß betroffen sein. Der verdächtige niederländische Schlachtbetrieb soll bundesweit 124 Betriebe beliefert haben, wie das deutsche Verbraucherschutzministerium mitteilte. Die Behörden überprüfen nun Händler, weiterverarbeitende Betriebe und Metzgereien in fast allen Bundesländern.

Die niederländische Lebensmittelkontrollbehörde hatte am Mittwoch rund 50.000 Tonnen vermeintliches Rindfleisch zurückgerufen. Das an Käufer in ganz Europa ausgelieferte Fleisch des niederländischen Herstellers Willy Selten kann demnach auch Pferdefleisch enthalten. Die Behörden haben keine Hinweise auf Gesundheitsgefährdungen.

Selten steht dem Verbraucherministerium zufolge im Verdacht, schon mehr als zwei Jahre lang Rindfleisch mit Pferdefleisch vermengt und falsch deklariert zu haben. Die niederländischen Behörden hätten aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes die komplette Produktion für den Handel gesperrt und veranlasst, die Waren vom Markt zu nehmen. Bereits Anfang des Jahres hatte es einen Skandal um Pferdefleisch gegeben. In Deutschland und anderen europäischen Ländern waren Spuren von Pferdefleisch in Millionen Fertiggerichten entdeckt worden.

In einem Fall aus Deutschland entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Behörden nicht nur bei Gesundheitsgefahren die Verbraucher warnen dürfen, sondern auch wenn das Produkt „für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet ist“.

Warnung vor Ekelfleisch erlaubt

Das Passauer Veterinäramt hatte bei Kontrollen des einst größten deutschen Wildfleischhändlers Berger Wild Ware in ekelerregendem Zustand gefunden; auch die hygienischen Verhältnisse in den untersuchten Betriebsstätten waren miserabel. Daraufhin informierte das Münchener Verbraucherschutzministerium die Öffentlichkeit, dass untersuchte Fleischproben „ranzig, stickig, muffig oder sauer rochen“. Teilweise habe sogar schon der „Fäulnisprozess eingesetzt“.

Wenig später flüchtete sich Berger Wild in die Insolvenz und verklagte die Landesregierung auf 22,5 Millionen Euro Schadensersatz. Die Warnung sei rechtswidrig gewesen, weil die Behörden nur vor gesundheitsschädlichen Produkten warnen dürften.

Der Europäische Gerichtshof kam zum Schluss, dass zwar nur bei drohenden Gesundheitsgefährdungen eine EU-rechtliche Pflicht zur Warnung besteht. Allerdings sei eine behördliche Warnung auch dann erlaubt, wenn der Verzehr eines Produkts wegen Fäulnis und Verderb „inakzeptabel“ geworden ist.

Die SPD forderte nun, dass auch in solchen Fällen im deutschen Recht eine Pflicht der Behörden zur Warnung eingeführt werden soll.

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