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Rassismus beim Bundesamt für MigrationEntlassung wegen Facebook-Post

Auf Facebook schrieb ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration, dass „Afrostämmige“ unordentlich sind. Er wurde entlassen, bleibt aber uneinsichtig.

Manchmal folgenreicher als man denkt: kommentieren auf Facebook Bild: dpa

BERLIN taz | Auf einen Fall von Alltagsrassismus wollte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf ihrer Facebookseite aufmerksam machen. Dann wurde es unverhofft mit Rassismus in den eigenen Reihen konfrontiert – und reagierte schnell.

Am vergangenen Freitag postete das BAMF auf seiner Facebookseite einen Artikel aus den Nürnberger Nachrichten über eine deutsche Familie, die aufgrund ihrer Hautfarbe keine Mietwohnung fand. „Die Hautfarbe als Makel: Eine Familie ohne Bleibe“ lautete die Überschrift.

Ein Mitarbeiter des BAMF aber hatte wenig Mitleid. Vielmehr bekundete er offen Verständnis für das diskriminierende Verhalten der Vermieter. Bei „Afrostämmigen“ sei „der Ordnungssinn“ doch „nur bruchstückhaft“ schrieb Joachim L. in einem Onlinekommentar. Er selbst würde als Vermieter „eine Kultur präferieren, die den kulturellen Gegebenheiten adaptiert ist und weiß, wie man die Wohnung in einem moderaten Zustand hält“. Er schlug deshalb vor, „Afrostämmige“ vielleicht in einem „Kultivierungsseminar zu 'europäisieren'“.

Seine Beiträge lösten im Netz rasch eine Welle der Empörung aus – und kosteten ihn nun den Job. Noch am Freitag distanzierte sich das BAMF „aufs Schärfste von den Äußerungen“ des Mitarbeiters. „Der Betreffende ist ab morgen nicht mehr für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge tätig“, erklärte das Amt dann am Montag. „Seine Äußerungen waren für uns in keiner Weise tragbar und Konsequenzen dieser Art waren daher unumgänglich.“ Joachim L. sei „von einer anderen Behörde vorübergehend als Aushilfskraft zur Verfügung gestellt“ worden, dorthin werde er nun zurückgeschickt.

Der Mann reagierte noch am Montag auf Facebook mit Unverständnis. Schon in seinen ersten Postings hatte er geschrieben: „Meinungen konstruktiv zu debattieren ist hier anscheinend nicht gewünscht. Bilanz: ernüchternd und traurig“. Die Rassismus-Vorwürfe gegen ihn sah er als „üble Nachrede“ an. Seine Ausgangskommentare stehen mittlerweile nicht mehr auf der Facebook-Seite des BAMF zu finden.

„Rassismus nicht tragbar“

Sie seien aber nicht vom Bundesamt gelöscht worden, teilte die Behörde mit. Man habe aber sehr wohl in den Verlauf der Diskussion eingegriffen. Denn „beleidigende oder rassistische Äußerungen sind für uns als Bundesbehörde in keinster Weise tragbar, auch dann nicht, wenn sich diese Äußerungen hinter einer vermeintlichen Meinungsfreiheit verbergen und Kritik an Äußerungen als Redeverbot oder Zensur betitelt wird“.

Ironie am Rande: Vor rund einem Jahr hat das BAMF eine Initiative zum Thema „Willkommenskultur“ gestartet, um das Klima in den Ausländerbehörden zu verbessern, die für viele Einwanderer der erste Kontakt zu Deutschen sind. Nun stellt sich heraus, das es selbst so ein Sensibilisierungsprogramme nötig hat.

Die Ankündigung des Amts, den Mitarbeiter nicht weiter zu beschäftigten, brachte dem BAMF auf Facebook jedoch spontanes Lob ein. Nun will die Behörde intern über das weitere Vorgehen beraten. Und sie verspricht, das Thema Alltagsrassismus nicht aus den Augen zu lassen. Über die weitere Entwicklung will es auch über Facebook informieren.

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7 Kommentare

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  • funktionale analphabeten allüberall?

    -> Joachim L. sei „von einer anderen Behörde vorübergehend als Aushilfskraft zur Verfügung gestellt“ worden, dorthin werde er nun zurückgeschickt.

  • 6G
    677 (Profil gelöscht)

    Natürlich gehört der Mann entfernt - wegen Dummheit.

    Inzwischen müsste sich doch herumgesprochen haben, daß bei diesem Thema auch der nachdenklichste Kommentar (was dieser vielleicht nicht war) blitzschnell die "Empörung im Netz" auslösen kann.

    Also besser: Maul halten.

  • Sollte es sich beim Schuldigen um einen Beamten handeln, so hat er immer die Solidarität zum Dienstherren und die moralisch-ethische Wirkung seiner Äußerungen (unabhängig von seiner eigenen Meinung) beachten.

     

    Leider gilt diese Pflicht auch im Privatleben, wenn er "nach außen" wirkt.

     

    Er wird also dienstrechtliche Konsequenzen zu befürchten haben, auh neben evtl. strafrechtl. und privatrechtl. Verfahren, sofern es diese gibt.

  • Dazu fällt mir eine Anekdote ein: als der ghanaische Fußball-Star Anthony Yeboah 1997 von Leeds United zum HSV wechselte, besuchte ihn bald darauf ein Hamburger Zeitungsreporter in seiner Wohnung und wunderte sich, dass es bei Yeboah so penibel eingerichtet und aufgeräumt war wie in einem vermeintlich guten deutschen Wohnzimmer. Darauf Yeboah: "Was erwarten Sie? Dass ich in der Mitte des Raumes ein Feuer mache und drum rum tanze?

  • Geht denn rechtlich so einfach eine Kündigung? Müßte davor nicht eine Abmahnung kommen? Vor allem wenn der Mann diese Meinung in seiner Freizeit gepostet hat und nicht als Mitarbeiter.

    Ich denke von dieser Geschichte werden wir noch mehr hören. Vor allem wenn er eine Rechtschutzversicherung hat.

    • @Leserin1:

      ich spekuliere mal, aber nicht gänzlich ungesichert.

      es dürfte sich um einen der bundespolizisten handeln, welche der letzte bundesinnenfriedrich zum zweck der beschleunigung ans BAMF abgeordnet hat. ging durch die presse.

      der mann macht nun wieder dienst bei der bundespolizei.

      eine kündigung sieht anders aus!

       

      und das mit der meinung ... und der freizeit .... ja mei, das ist so eine kiste für sich. denn bei 'dienstlichen äußerungen' haben betroffene/herabgesetzte, welche die sich anhören dürfen, meist ganz schlechte karten.

      im übrigen machen sich viele keine vorstellung davon, wieviel wert menschen, die gewohnt sind vom fußboden zu essen, darauf legen, dass ihre wohnung/ihr zimmer/ihre zimmerecke sauber+aufgeräumt ist und dass sie küche+bad nicht mit deutschem krabbelzeug teilen müssen.