Brandanschlag auf Flüchtlingsheim: Zwei Männer verurteilt

Im April hatten sie die die Tür einer Köpenicker Flüchtlingsunterkunft angezündet. Doch die politische Dimension der Tat spielt im Prozess kaum eine Rolle.

Öfters Ziel von Anschlägen: Flüchtlinge vor einem Heim, hier in Berlin-Hellersdorf Bild: dpa

Vier junge Männer, fünf Flaschen Pfeffi, ein Treffen im Park am späten Nachmittag des 29. April dieses Jahres. Einer von ihnen hat nach eigenen Angaben schon tagelang durchgemacht und nimmt auch an diesem Abend Speed, die anderen sind bald „mächtig besoffen“. Am Ende des Abends zünden zwei von ihnen mithilfe einer Flasche Spiritus eine Tür an. Die Tür gehört zu einer Asylbewerberunterkunft in Köpenick. Einer der beiden Männer zeigt zudem den Hitlergruß.

Zum Glück verursacht das kleine Feuer nur Risse in der Tür. Marvin G. und Dennis H. wird am Mittwoch vor dem Amtsgericht Tiergarten auch nur Sachbeschädigung, keine Brandstiftung vorgeworfen. Ihre Schuld aber, das stellt die Richterin schon nach kurzer Zeit fest, ist zweifelsfrei nachzuweisen: Es gibt Videoaufzeichnungen von der Tat, die Polizei nahm die beiden etwa eine Stunde später in der Nähe des Tatortes fest und konnte sie eindeutig als Täter identifizieren. Marvin G. legte damals gegenüber der Polizei ein Geständnis ab, von Dennis H. wurden Fingerabdrücke am Tatort gefunden. Blutproben ergaben bei H. später, dass er zur Tatzeit etwa 2,5 Promille Alkohol im Blut hatte, bei G. wurden Amphetamine nachgewiesen.

Die politische Dimension der Tat spielt in der Verhandlung nur eine untergeordnete Rolle. Die Angeklagten wollen dazu nichts sagen, geben zunächst sogar an, gar nicht gewusst zu haben, dass es sich bei dem Gebäude um eine Flüchtlingsunterkunft gehandelt habe. Ein als Zeuge geladener Freund widerspricht dieser Aussage allerdings: Natürlich hätten die beiden das gewusst, sagt er, und schiebt noch hinterher: „Ich sag mal so, wer weiß das nicht, was das da ist.“ Er beteuert aber, die beiden seien „keine Rassisten“ – besonders glaubwürdig klingt das nicht. Der Staatsanwalt sagt in seinem Plädoyer, für ihn sei klar, „wes Geistes Kind“ die beiden seien. „Sie wollten Angst und Schrecken verbreiten unter Leuten, die geflohen sind, um hier Schutz zu suchen.“

Beide Angeklagte sind mehrfach vorbestraft, schwere Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung. Für Dennis H. gilt noch das Jugendstrafrecht, er wird am Ende zu zwei Wochen Arrest verurteilt und soll für ein Jahr einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen. Marvin G., der bereits über ein Jahr im Jugendknast saß und erst wenige Monate vor der Tat entlassen worden war, bekommt eine Haftstrafe von vier Monaten, ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre.

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