Recht auf Vergessen in Japan: Google muss löschen
Ein Gericht in Tokio erließ eine einstweilige Verfügung gegen Google. Nun muss der Konzern auch in Japan Ergebnisse ausblenden.
TOKIO afp | Ein Gericht in Japan hat den US-Internetkonzern Google zur Löschung von Suchergebnissen aufgefordert, die einen Kläger in die Nähe eines Verbrechens rücken, das dieser nicht begangen hat. Ein Bezirksgericht in Tokio erließ in dieser Woche eine einstweilige Verfügung gegen Google, wie die Zeitung „Asahi Shimbun“ und andere Medien am Freitag berichteten. Demnach muss Google die Hälfte von 237 Einträgen löschen, die nach der Eingabe des Klägernamens erscheinen.
Einige der Suchergebnisse verletzten die Persönlichkeitsrechte, erklärte der zuständige Richter Nobuyuki Seki den Gerichtsdokumenten zufolge. Google als Verwalter der Suchmaschine habe die Verpflichtung, sie zu löschen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Mai geurteilt, dass Privatleute ein „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet haben. Daher müssen Suchmaschinenbetreiber nun auf Antrag Links aus ihren Suchergebnissen streichen, wenn Angaben auf den verlinkten Seiten die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verletzen.
Die fraglichen Links werden allerdings nur in Europa unsichtbar gemacht. Auf der Internetseite erscheint zudem ein Hinweis, dass das Suchergebnis verändert wurde. Wer Google außerhalb von Europa benutzt, bekommt weiter alle Links angezeigt.