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NSU-Prozess in MünchenVorwurf der Falschaussage

Nebenkläger werfen dem V-Mann-Führer von Tino Brandt vor, gelogen zu haben. Ein früherer V-Mann sagt aus, er sei in die Neonazi-Szene geschickt worden.

Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe beim NSU-Prozess in München. Bild: dpa

MÜNCHEN dpa | Nebenkläger im Münchner NSU-Prozess haben einem Beamten des Thüringer Verfassungsschutzes eine Falschaussage im Zeugenstand vorgeworfen. Der Beamte war V-Mann-Führer von Tino Brandt, der den „Thüringer Heimatschutz“ (THS) gegründet hatte. Zu dieser Gruppe gehörten auch die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und ihre beiden mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Die Bundesanwaltschaft wirft dem NSU zehn überwiegend rassistisch motivierte Morde und zwei Sprengstoffanschläge vor.

Bei der angeblichen Falschaussage geht es um einen Anruf eines thüringischen Polizeiführers im November 2011, unmittelbar nach dem Tod von Mundlos und Böhnhardt. Der Polizist habe ihm mitgeteilt, die beiden seien in Eisenach gefunden worden, sagte der V-Mann-Führer vergangene Woche vor Gericht. Dieser Anruf habe ihn am 6. November erreicht, zwei Tage nach dem Auffliegen des NSU.

Die Nebenkläger betonten am Mittwoch dagegen: Vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages im vergangenen Jahr habe der Mann detailliert berichtet, dass er den Anruf bereits am 4. November erhalten habe. An diesem Tag stand offiziell aber noch nicht fest, wer die beiden Toten in Eisenach waren. Eine der beiden Aussagen sei falsch, sagte Rechtsanwalt Stephan Kuhn. Er forderte die Staatsanwaltschaft auf, gegen den Beamten zu ermitteln.

Als Zeuge war am Mittwoch auch ein früherer V-Mann des bayerischen Verfassungsschutzes geladen. Er behauptete, die Behörde habe ihn in die fränkische Neonazi-Szene geschickt. Dort sei er „Gauleiter“ in der Organisation des Hamburger Neonazis Christian Worch geworden. „Das war auf Weisung des Landesamtes“, sagte er im Zeugenstand. Später habe er dann annähernd wöchentlich an „Führungstreffen“ des „Thüringer Heimatschutzes“ bei Saalfeld teilgenommen. Tino Brandt hatte den Zeugen als „Führungskameraden“ aus dem Westen bezeichnet.

Anleitungen zum Bombenbau

Über seine Reisen nach Thüringen sei der bayerische Verfassungsschutz stets informiert gewesen, sagte der Zeuge. Seine Aufgabe habe er darin gesehen, zu verhindern, dass die rechtsradikale Szene in Gewalt abgleite. Er habe die Thüringer Neonazis immer wieder ermahnt, sich „an die Gesetze zu halten“, hatte er bereits in seiner ersten Vernehmung vor einer Woche gesagt.

Ein Nebenkläger konfrontierte ihn mit einem von ihm verfassten Text, in dem er aus Anleitungen zum Bombenbau zitierte. Der Zeuge antwortete: „Zitiert heißt ja nicht, dass ich es inhaltlich kenne.“

Ursprünglich hatte das Oberlandesgericht München für Mittwoch einen anderen Zeugen geladen, einen der mutmaßlichen Beschaffer der Mordwaffe vom Typ „Ceska“, der in der Schweiz lebt. Er war der Ladung des Gerichts aber nicht gefolgt.

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1 Kommentar

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  • Presseerklärung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle vom 19.11.2014:

     

    “Führung der bundesweiten Neonaziszene und des Thüringer Heimatschutz auf Weisungen des Verfassungsschutzes? Kai D. war – zumindest faktisch – Verdeckter Ermittler des bayerischen Verfassungsschutzes. Heute wurde die Vernehmung von Kai D. fortgesetzt. Er versuchte sich weiterhin als Friedensstifter darzustellen, belastete aber gleichzeitig Tino Brandt und den THS als militant und radikal. Überraschend gab er zu, dass er erst auf Weisung des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz in die fränkische und dann bundesweite Neonaziszene eingestiegen sei. Es sei gar nicht seine eigene Meinung dafür maßgeblich gewesen. Mehrfach wöchentlich habe er umfangreich und teilweise schriftliche Meldungen gegeben. Auch habe er mit seinen V-Mann-Führern oft telefoniert. Er sprach sowohl vom bayerischen Verfassungsschutz als auch von der Führungsebene der deutschen Neonaziszene in der „Wir“-Form – teilweise ohne das zu differenzieren. Die Antwort auf die Frage, ob er hauptamtlich für den Verfassungsschutz tätig war, verweigerte er zwar, wegen fehlender Aussagegenehmigung. Aus seinen weiteren Ausführungen wurde aber deutlich, dass dies so gewesen sein muss.”

     

    https://machtelite.wordpress.com/2014/11/02/nsu-komplex-drei-jahre-systematische-vertuschung/