piwik no script img

Gerichtsentscheid zu ETA-HäftlingenHinterhältige Strafverlängerung

ETA-Kämpfern wird die im Ausland verbüßte Strafe nicht auf ihre Gesamthaftzeit angerechnet werden. Spanien widerspricht damit einer EU-Richtlinie.

Die Vereinigung der Angehörigen von ETA-Gefangenen „Etxerat“ bei einer Pressekonferenz in San Sebastián. Bild: dpa

MADRID taz | ETA-Gefangene haben kein Recht auf eine europäische Richtlinie, die ihre Haftzeit verringert. So sieht es die konservative spanische Regierung unter Mariano Rajoy und so segnete es der Oberste Gerichtshof in Madrid ab. Die fragliche EU-Norm 675/2008 sieht vor, dass derjenige, der eine Strafe verbüßt, die Haftjahre erlassen bekommt, die er in einem anderen EU-Land abgesessen hat.

Für ETA-Häftlinge wird dies künftig nicht gelten. Drei ehemalige Führer der baskischen Separatistenorganisation müssen damit rechnen, dass sie in den kommenden Tagen erneut eingesperrt werden. Laut der baskischen Gefangenenhilfsorganisation Etxerat (Nach Hause) würden kurzfristig 56 Gefangene freikommen, würde die EU-Norm angewandt.

Die spanische Regierung zögerte die Aufnahme der EU-Norm in nationale Gesetzgebung sechs Jahre hinaus. Erst vergangenen Dezember wurde eine entsprechende Gesetzesreform vorgenommen. Dabei wurde eigens ein Paragraf eingeführt, der nur denjenigen Hafterleichterung gewährt, die nach 2010 – dem Stichtag der EU für die nationale Umsetzung der Norm – verurteilt wurden. Die meisten Etarras wurden zuvor verurteilt. Laut Presse sassen rund 200 der derzeit 460 ETA-Gefangenen bereits in Frankreich in Haft. Viele von ihnen wegen illegalen Waffenbesitzes.

Den Betroffenen bleibt jetzt nur die individuelle Klage bis zum spanischen Verfassungsgericht. Sollten sie dort auch kein Recht bekommen, müssen sie vor den Europäischen Gerichtshof nach Straßburg. Spätestens dort dürfte ihre Klage Erfolg haben. Allerdings gehen derweilen Jahre ins Land. Jahre in Haft.

Opposition schweigt sich aus

Während Spaniens Innenminister Jorge Fernández Díaz das Urteil des Obersten Gerichtshofs als „vernünftig“ feierte, kritisierte ein Sprecher der baskischen Autonomieregierung die Haftpolitik Madrids. „Wir stehen vor einer spanischen Regierung, die keine Staatspolitik des Zusammenlebens, der Wiedereingliederung kennt. Sie macht nur Innenpolitik und diese als medienwirksame Propaganda“, beschwert sich Jonan Fernández, der für die Aussöhnung nach dem Ende des bewaffneten Kampfes zuständig ist.

In Madrid schweigt sich die Opposition weitgehend aus. Sich für die Rechte von ETA-Gefangene einzusetzen, ist außerhalb des Baskenlandes mehr als unpopulär. 2015 ist mit Kommunal-, Regional- und Parlamentswahlen ein Superwahljahr. Rajoys regierende Volkspartei (PP) weiß dies und nutzt die Anti-ETA-Stimmung aus.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Regierung Rajoy den ETA-Gefangenen elementare Rechte vorenthält. 2013 kippte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg ein Gesetz, nachdem ETA-Gefangene keinerlei Hafterleichterung erhalten und deshalb die höchstmögliche Haftdauer von 30 Jahren absitzen müssen.

Vorangegangene Festnahmen

Anfang der Woche wurden außerdem 16 Mitglieder der Vereinigung der Angehörigen von ETA-Gefangenen festgenommen, darunter 12 Anwälte. Ihnen wird unter anderem „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ vorgeworfen. Ein baskischer Politiker, der dies kritisierte, wurde am Dienstag vom Innenministerium wegen „Verherrlichung des Terrorismus“ angezeigt.

„Es ist, als wenn jemand glaubt, als könnte man mit dem völlig wertlosen Knochen ETA eine Suppe für die Wahlen kochen“, analysiert eine der wenigen kritischen Stimmen, der ehemalige Sprecher des meistgehörten spanischen Radiosenders Cadena Ser, Iñaki Gabilondo, auf seinem Videoblog auf der Seite von El País, die Politik Rajoys.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

4 Kommentare

 / 
  • 6G
    677 (Profil gelöscht)

    ETA-Kämpfer?? - Nette Aufwertung, bisher waren das meines Wissens ETA-Terroristen.

    • @677 (Profil gelöscht):

      Terroristen kämpfen für ihre Ziele. Wenn auch auf seltsame, Art und Weise. (und ja, mit seltsam meine ich: empathielos, soziopathisch, rücksichtslos)

      • @bonus bonus:

        Habt ihr den Artikel nicht vollständig gelesen?

         

        PP macht hier auf Kosten des Friedens im Baskenland gezielt mit der "ETA"-Keule Wahlwerbung. Da sie gegen Podemos momentan nicht entgegen zu setzen haben.

         

        Lest doch mal zwischen den Zeilen.

  • "ETA-Gefangene haben kein Recht auf eine europäische Richtlinie, die ihre Haftzeit verringert."

    Das ist so nicht richtig. Wenn ein wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilter Spanier in Frankreich seine Haft verbüßt hat, ist er kein Gefangener mehr, sondern ein freier Bürger. In Spanien wird anschließend diesem Menschen nicht der illegale Waffenbesitz in Frankreich weiterhin vorgehalten, sondern die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Spanien. Das ist zu unterscheiden.