Streit um Raucher Adolfs: Zwangsräumung abgesagt
Friedhelm Adolfs wird nächste Woche nicht aus seiner Wohnung geschmissen. Das Landgericht Düsseldorf sagte die Räumung ab. Jetzt geht es ums Berufungsverfahren.
DÜSSELDORF dpa | Das Düsseldorfer Landgericht hat die für kommenden Dienstag geplante Zwangsräumung der Wohnung von Raucher Friedhelm Adolfs (76) abgesagt.
Eine Räumung wäre für ihn ein nicht zu ersetzender Nachteil, weil er für diese Miete in Düsseldorf keine vergleichbare Wohnung finden würde, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch in Düsseldorf der Deutschen Presse-Agentur. Gegen die Entscheidung gebe es kein Rechtsmittel.
Zunächst müsse daher die Entscheidung des Landgerichts im Berufungsverfahren abgewartet werden, ob die Kündigung des Mietvertrags durch die Vermieterin rechtmäßig war. Der Mieter habe durchaus Chancen, die Berufung für sich zu entscheiden. Dem Rentner war fristlos gekündigt worden, weil er seine Nachbarn mit Zigarettenqualm belästigt haben soll.
Mit seiner Klage gegen die Kündigung hatte Adolfs vor dem Amts- und dem Landgericht Düsseldorf verloren. Erst der Bundesgerichtshof hatte das Urteil im Februar aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen.
Leser*innenkommentare
Rainer B.
Das Berufungsgericht könnte endlich mal ein klares Zeichen setzten gegen die gängige Vertreibungspraxis von Mietern hierzulande. Das wäre schon längst mal fällig. Viele Vermieter schießen lieber mit Kanonen auf Spatzen, anstatt mit Mietern zusammen nach Lösungen zu suchen, die für beide Seiten ein Gewinn sind. Nicht jeder Mieter kann den permanenten Klagestress so gut wegstecken, wie Friedhelm Adolfs. Viele bleiben gesundheitlich und finanziell dabei auf der Strecke. Die Gerichte leisten da bislang nicht selten Beihilfe zur Nötigung und Körperverletzung.