Bundestag verschärft Strafrecht: Härtere Strafen für Hassverbrechen

Rassistische und menschenverachtende Straftaten sollen schärfer verfolgt werden. Grüne und Linke hätten sich noch mehr Details gewünscht.

Polizei und Staatsanwälte sollen genauer nach Anzeichen von Rassismus gucken Bild: ap

FREIBURG taz | Wer rassistisch motivierte Straftaten begeht, muss künftig mit härteren Strafen rechnen. Ein entsprechendes Gesetz wollte der Bundestag an Donnerstagnachmittag mit den Stimmen der Großen Koalition beschließen. Er setzt damit eine Empfehlung des NSU-Untersuchungsausschusses um.

Konkret soll eine Vorschrift geändert werden, die im Strafgesetzbuch die Strafzumessung für alle Delikte regelt (Paragraph 46). Schon bisher heißt es dort, dass „die Beweggründe und Ziele des Täters“ bei der Festlegung des Strafmaßes einzubeziehen sind. Künftig sollen im Gesetz aber „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Ziele ausdrücklich erwähnt werden.

Der Grund für diese Strafverschärfung: Bei Hassverbrechen ist nicht nur das konkrete Opfer gemeint, sondern es trifft alle Mitglieder der Gruppe, die der Täter mit seiner Straftat verunsichert. Die Koalition hofft, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter künftig genauer hinschauen, wenn es Anzeichen für Rassismus gibt.

Grüne und Linke haben sich im Rechtsausschuss enthalten. Ihnen ist die Formulierung zu eng. Vor allem die Grünen hätten gern auch Hassverbrechen wegen der „Religion“ oder der „sexuellen Identität“ ausdrücklich im Gesetz erwähnt. Die Koalition hielt das nicht für nötig. „Das fällt alles unter ’menschenverachtend‘ “, erklärte Johannes Fechner, der rechtspolitische Sprecher der SPD.

Schon Anfang März haben die Justizministerien von Bund und Ländern einstimmig die Richtlinien für die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen (RiStBV) geändert. Bei Delikten wie Körperverletzung, bei denen eigentlich ein Strafantrag des Betroffenen vorliegen muss, soll nun immer ein öffentliches Interesse an den Ermittlungen bejaht werden – wenn es Indizien für rassistische oder fremdenfeindliche Motive des Täters gibt.

Der Gesetzentwurf, den der Bundestag jetzt verabschiedet hat, umfasst noch einen zweiten Schwerpunkt: Das Gesetz soll die Rolle des Generalbundesanwalts stärken. Dieser soll zeitiger in laufende Ermittlungen eingebunden werden. Wenn es notwendig ist, kann er die Ermittlungen dann an sich ziehen.

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