Urteil des Bundesgerichtshofes: Balkonqualmen auf der Kippe
Unten rauchen die Nachbarn auf dem Balkon, oben stören sich zwei Nichtraucher am Qualm. Müssen sie den Rauch dulden? Nicht unbedingt, sagt der Bundesgerichtshof.
KARLSRUHE/PREMNITZ dpa | Raucher können verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf ihrem Balkon zur Zigarette zu greifen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag entschieden.
Voraussetzung ist demzufolge, dass der Rauch für Andere eine „wesentliche Beeinträchtigung“ darstellt. Die endgültige Entscheidung in einem erbitterten Nachbarschaftsstreit ist das aber noch nicht: Die Juristen wiesen den Fall an das Landgericht Potsdam zurück. (Az.: V ZR 110/14)
Es ging um die Klage eines Ehepaars aus dem brandenburgischen Premnitz. Die beiden Nichtraucher wollten nicht akzeptieren, dass sie den Zigarettenqualm ihrer Nachbarn aus der unteren Etage ertragen sollen. Wie viel diese auf dem Balkon rauchen, blieb ungeklärt. Die Zahlen schwankten zwischen 12 und 20 Zigaretten täglich.
Der Bundesgerichtshof gab im Grundsatz dem klagenden Ehepaar recht. Die Richter legten jedoch keine allgemeingültigen rauchfreien Zeiten für Balkone fest. Diese müssten immer am Einzelfall orientiert bestimmt werden, hieß es. Auch legten sie keine Höchstmengen für Zigaretten fest.
Ein zeitweiliges Rauchverbot ist dem Urteil zufolge grundsätzlich möglich, wenn der Rauch wegen der damit verbundenen Geruchsbelästigung als störend empfunden wird. Ist das nicht der Fall, muss der Mieter nachweisen können, dass durch den Qualm eine reale Gefahr von Gesundheitsschäden besteht.
Das Landgericht Potsdam muss jetzt genau klären, ob und wie stark die klagenden Nichtraucher durch den Zigarettenrauch gestört werden oder ob er gesundheitsschädlich sein kann. Dann müssen die Richter gegebenenfalls die rauchfreien Zeiten festlegen.
Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gelte auch beim Streit ums Rauchen, sagte die Vorsitzende BGH-Richterin Christina Stresemann am Freitag. Es müssten die Rechte beider Seiten berücksichtigt werden.
Leser*innenkommentare
Nansy
Das friedliche Zusammenleben der Menschen wird immer mehr durch absurde Regelungen und Verbote erschwert - inzwischen auch mit tatkräftiger Hilfe der Gerichte. Sogn. Geruchsbelästigungen (Tabakrauch, Knoblauch, Parfum, Pferdesalbe) sind jetzt sogar schon an der freien Luft Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen, nach dem Motto: ich kann meinen Nachbarn nicht riechen!
Vollends absurd wird es aber, wenn man jetzt Gesundheitsgefahren durch aufsteigende Rauchpartikel im Freien nachweisen will, nur um den Zwangvorstellungen einiger Geundheitsfanatiker entgegenzukommen. Diese Gesellschaft macht sich selbst kaputt!
Lowandorder
O temporas o mores*
Gustav vs Christiane S.
Er - hinterließ der staunenden Nachwelt
den! - Diplomatenanzug mit benamster Hose und! - Flaschenfischer herchehört - mikroökonomische Betrachtungen über den Flaschenbierhandel in Berlin;)
Sie - luzide Ausführungen über das gute Recht am eigenen Mief im um und am offenen Tempel auf der nach oben offenen Richterskala ~>
"Es müssten die Rechte beider Seiten berücksichtigt werden." -
Na dann -
Ja - es müßte so Vieles -
Aber - Warum in drei Teufels Namen Gerade das durch drei Gehansel-Instanzen¿
* ~ ~ Oh oh - was für gesittete Zeiten*~*
Ps: Danke für Ihren Kommentar. Er wartet auf Freischaltung. Bitte haben Sie Geduld und senden Sie ihn nicht mehrfach ab. - ok -
mit F.K.Waechter - NÖ WIESO!
Lowandorder
Ja - die N&Z-Wortjäger haben längst mit den Oberstupidienmülltrennern und den Blockwartüberlebenden eine güllige querschnittige Melange gebildet -
Wenn leicht Überstudierte noch in den 70/80ern ja 90ern einen knarzigen Stumpenraucher launig am Tresen ob seiner 60 Pfennig Quarze anstänkerten -
er sei ja nun in echt ne
immissionsschutzrechtlich nicht genehmigte Anlage - die schon wegen fehlender Genehmigung - weil nicht genehmigungsfähig - schwer daneben sei und daher stante pede stillgelegt gehöre -
Na dann - dann zog der die Hosenträger was nach und schmiß noch ne lüttche Lage - und ab dafür -
Und des nachts gegen morgen hing die
strenge Nichtraucherin&Mutter leicht grantelnd das Müffeljackett rein zum Tort ins offene Schlafzimmerfenster des Filius;) - däh!
Als alter Sack - mit den tief braun Überlebenden Blockis aufgewachsen -
frage mich denn doch -
ob diese gleichzeitige Renaissance der Pegidas, AfDsis und ähnlichem Geschwerl sich nicht doch aus den gleichen, nein aus den selben trüben Tassen nährt.
ps:Mars weg vom Quengelregal als Meilenstein GroßKotzer Politik ist genau selbig;) -
wie sinnloses Vorratsdatengehuber auch.
pPs: Danke für Ihren Kommentar. Er wartet auf Freischaltung. Bitte haben Sie Geduld und senden Sie ihn nicht mehrfach ab. - ok -
mit F.K.Waechter - NÖ WIESO!
wxyz
Da hat aber die Kommune richtig Glück gehabt, daß der Kläger lediglich ein Kampf-Nichtraucher ist. Hätte er eine Laternen-Phobie, weil er als Kind einmal gegen eine Laterne gerannt ist, dann würden jetzt Richter ernsthaft beraten, ob man zwecks Vermeidung von Unfällen alle Laternen verbieten soll.
3784 (Profil gelöscht)
Gast
In einer Gesellschaft, in welcher höchstrichterlich zwei offene Balkone für einen einzigen geschlossenen Raum erklärt werden, und dieser einer von zwei Parteien zugeschlagen wird, und in einer Umgebung, in welcher der liebenswerte Nachbar keine Kosten und Mühen scheut, und durch alle Instanzen hindurch bis zum BGH rennt, damit dieser darauf erkenne, erfährt das Guttemplertum eine neue Blütezeit. Na, wenn das kein guter Grund ist, sich nach langer Abstinenz doch wieder mal eine Kippe anzustecken. Ist da doch jeder beißende Qualm solchem Gestank vorzuziehen :-)
164 (Profil gelöscht)
Gast
@3784 (Profil gelöscht) Ja, sehr gut gesagt!