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Bundesregierung soll NS-Urteile aufheben

Justizsenatorin Peschel-Gutzeit (SPD) hat die Bundesregierung in der Diskussion um die Rehabilitierung von Widerstandskämpfern zum Handeln aufgefordert. Es sei „politisch notwendig“, daß die Bundesregierung die Initiative ergreife und ein Bundesgesetz zur Aufhebung von NS-Urteilen auf den Weg bringe. Es gehe um die Frage, wie die BRD mit Urteilen des Dritten Reichs verfahre. „Das ist eine politische Frage von höchster Bedeutung. Mit einem Bundesgesetz würde eine ausdrückliche Distanzierung von diesen Unrechtsurteilen des Dritten Reichs erreicht.“ Dabei müsse auch bedacht werden, daß das Ausland die Diskussion mit großer Aufmerksamkeit verfolge. Das Landgericht hatte am Dienstag festgestellt, daß die NS-Todesurteile gegen den Theologen Bonhoeffer, den Abwehrchef Wilhelm Canaris, Hauptmann Ludwig Gehre, Generalmajor Hans Oster und den Heeresrichter Karl Sack aufgrund bayerischen Rechts von 1946 aufgehoben wurden. Das war weithin unbekannt. Gleichzeitig hat die Staatsanwaltschaft 14 neue Anträge auf Aufhebung von Urteilen von Widerstandskämpfern, die in Berlin verurteilt und hingerichtet wurden, an das Landgericht gestellt. Unter diesen Opfern sind auch der Begründer des Kreisauer Kreises, Helmuth James Graf von Moltke, und der frühere Leipziger Oberbürgermeister Goerdeler. Allein in Berlin seien mindestens 200.000 Strafurteile aus der NS- Zeit überprüfungswürdig. Nur ein kleiner Teil sei aufgrund von Einzelfallprüfungen nach 1945 aufgehoben worden. dpa

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