■ Zur Person: Ein allzu später Sieger
Zweieinhalb Jahre nach dem Vorfall gab es gestern doch noch Satisfaktion für den Umweltschützer und Hollerland-Aktivisten Gerold Janssen. Daß der grüne Umweltsenator Ralf Fücks ihn im Februar 1994 aus einer Sitzung der Deputation für Stadtentwicklung ausgeschlossen hatte, das war schlicht „rechtswidrig“. So hat es das Verwaltungsgericht gestern festgestellt.
Fücks hatte allerdings nicht eigenmächtig gehandelt, sondern war „widerwillig“ dem dringenden Rat der Rechtsabteilung seines Ressorts gefolgt, wie er sich heute erinnert. Die Juristen hielten Janssen damals für befangen, über den Bebauungsplan für Siemens auf dem Gelände Uni-Ost als Ersatzdeputierter der Grünen mitzubeschließen. Denn der Umweltschützer hatte eine persönliche Einwendung gegen den öffentlich ausgelegten Plan geltend gemacht.
Daraus dürfe allerdings nicht auf eine persönliche Befangenheit geschlossen werden, argumentierte gestern das Gericht. Schließlich hatte Janssen nur gegen allgemeine klimatische Folgen der Uni-Ost-Bebauung protestiert, privat ist er aber gar kein direkter Anwohner des geplanten Gewerbegebiets. Für einen solchen Fall gebe es in den Bremer Gesetzen keine eindeutige Regelung, meinte Richter Jürgen Klose, deshalb müsse nach der Landesverfassung verfahren werden, und die definiere Befangenheit nicht so eng.
Konkrete Folgen für die damals vorbereitete und inzwischen umgesetzte Planierung von Uni-Ost hat das Gerichtsurteil nicht mehr. Die Deputationsbeschlüsse seien trotz des rechtswidrigen Ausschlusses von Gerold Janssen gültig, meinte das Gericht. Und auch der über Uni-Ost zwischen Fücks und Janssen entbrannte Streit läßt sich wohl nicht wieder löschen. Obwohl Fücks gestern erklärte: „Ich freue mich für Gerold.“ Ase
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