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Bremer Richter kritisieren Polizei

■ An den „Chaostagen“ Polizeigesetz bewußt gebrochen

Der Verein Bremer Richter und Staatsanwälte sowie der ÖTV-Fachausschuß „Richter und Staatsanwälte“ haben gestern in einer gemeinsamen Stellungnahme der Polizei vorgeworfen, an dem Chaos-Wochende bewußt gegen das Polizeigesetz verstoßen zu haben. Daß Personen, die allein aufgrund ihres „punktypischen Aussehens“ bis zu 20 Stunden eingesperrt wurden, und nicht „unverzüglich“ einem Richter vorgeführt wurden, wie es nach dem Polizeigesetz vorgeschrieben ist, „befremdet“ die Bremer Richter, steht in dem Papier. Denn das Problem sei schon nach den Einheitsfeiern 1994 aufgetreten: „Es drängt sich der Verdacht auf, daß die damalige Diskussion keine Konsequenzen bei den Verantwortlichen gehabt hat“, steht in der Pressemitteilung. Richter Klostermann, Sprecher der in der ÖTV organisierten Richter: „Die Polizei muß die Auffassung der Gerichte spätestens seit dieser Zeit kennen.“

Der Polizeipräsident hatte den Verstoß mit „Unstimmigkeiten zwischen Amtsgericht und Polizei“ zu entschuldigen versucht. Allerdings hatte das Amtsgericht am Freitag vor dem Chaos-Wochenende ausdrücklich die Polizei darauf hingewiesen hat, daß ab Sonnabend früh Richter in Bereitschaft sitzen würden. Die Polizei ignorierte auch diese Erinnerung an die Rechtslage. K.W.

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