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Adenauer übernahm NS-Recht

Eine Wiedergutmachung für erlittenes Unrecht im Nationalsozialismus haben homosexuelle Männer nie erhalten. Im Gegenteil: 1956 bekräftigte das Bundesverfassungsgericht, daß der von den Nazis verschärfte Paragraph 175 nicht spezifisch nationalsozialistischer Prägung war. Der Paragraph wurde kurz vor 1933 fast aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Seit 1935 war nicht nur der Vollzug analen Sexes strafbar, sondern schlechthin Homosexualität. Voyeure konnten mit Zuchthaus bestraft werden, wenn sie vor Gericht zugaben, beim heterosexuellen Verkehr besonders auf den Mann geguckt zu haben.

Ein Entschädigungsgesetz für KZ-Insassen gab es zwar bis 1959, doch Homosexuelle (etwa 15.000) kamen nicht in den Genuß. Vielmehr mußten sie, wenn sie überhaupt bei einer staatlichen Stelle vortrugen, den Rosa Winkel getragen zu haben, damit rechnen, neuerlich verfolgt zu werden. Zwischen 1949 und 1969 wurden 100.000 Männer nach der Naziversion des Paragraphen verfolgt und bestraft. Noch Ende der achtziger Jahre lehnte die Bundesregierung die Aufnahme der Homosexuellen in die Reihe der Opfergruppen ab – mit dem Hinweis auf das rechtmäßige Zustandekommen der Gesetzesverschärfung 1935.

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