: Monopol der MedizinerInnen
■ Sozialgericht entschied: HeilpraktikerInnen müssen selbst bezahlt werden
PatientInnen müssen Naturheilmittel, die ihnen von HeilpraktikerInnen verschrieben werden, selbst bezahlen. So entschied kürzlich das Landessozialgericht Bremen mit Hinweis auf das Ärztemonopol.
Geklagt hatte eine Frau, die seit 1984 an Allergien litt und sich nach unbefriedigender Behandlung durch ÄrztInnen '88 in die Behandlung von HeilpraktikerInnen begeben hatte. Das Hautleiden ist nach Angaben der Klägerin inzwischen geheilt. Von ihrer Krankenkasse wollte sie die bis '95 angefallenen Kosten für Naturheilmittel von über 26.000 Mark erstattet haben. Die Kasse lehnte dies ab.
Abgesehen davon, daß eine nachträgliche Kostenerstattung ohnehin nur ausnahmsweise zulässig sei, verneinte das Gericht einen Anspruch auch für den Fall, daß eine Kostenübernahme vorher beantragt wird. Im Gesetz sei klar geregelt, daß eine Krankenkasse nur für solche Kosten aufkommen könne, die bei einer Behandlung durch ÄrztInnen entstünden. Von ÄrztInnen erwarte der Gesetzgeber, daß sie ausreichend ausgebildet und kontrolliert seien. Von dieser Festlegung könne auch dann nicht abgewichen werden, wenn eine ärztliche Behandlung zunächst erfolglos gewesen sei. dpa/taz
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen