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Vertrag statt Vertrauen

Kehrwiederspitze: Keine Wohnungen, keine Transparenz, keine Kontrolle über Bodengeschäfte  ■ Von Heike Haarhoff

Zu unwirtschaftlich, zu teuer: Nachdem die Investoren der Kehrwiederspitze (Hanseatic Trade Center) das drohende Aus für den dort geplanten Wohnungsbau bekanntgegeben haben (taz vom 14./15.6.), sorgen sich Hamburgs PolitikerInnen um die Zukunft der Hafen-City. Die von Bürgermeister Voscherau für das nächste Jahrtausend angekündigte Innenstadt-Erweiterung könnte ebenfalls zu einer tristen Bürostadt verkommen, fürchtet vor allem die GAL.

Um ein lebendiges Quartier mit Wohnen und Arbeiten zu schaffen, müßten den Investoren künftig strengere Vorgaben gemacht werden. Dazu zählten, so die stadtentwicklungspolitische Sprecherin Heike Sudmann, saftige Vertragsstrafen für Bauherren, die gegen das Baurecht verstießen. Über städtebauliche Verträge – als Zusatz zu den Bebauungsplänen – könne die Planung überdies gezielter gesteuert werden. Möglich sei auch, städtische Grundstücke nur zu verpachten, um der Stadt langfristige Eingriffsmöglichkeiten zu sichern. Wenn es „keine Anreize mehr gibt, Büros zu bauen, wird das auch niemand mehr machen“, ist sich Sudmann sicher.

Die Stadtentwicklungsbehörde findet, daß das Scheitern der Kehrwiederspitze ein bedauerlicher Einzelfall sei, und daß „das vorhandene baurechtliche Instrumentarium ausreicht“. Dieser Ansicht ist auch CDU-Geschäftsführer Gebhard Kraft, aber: „Die Stadt hat mal wieder nicht sonderlich aufgepaßt.“

Bei künftigen Planungen aber fordert man mehr Transparenz. Das gelte auch für das Sondervermögen Stadt und Hafen, in das die Gewinne aus den Grundstücksverkäufen im Hafen fließen und anschließend die Hafenerweiterung in Altenwerder finanzieren sollen. Im Wirtschaftsausschuß beantragte die SPD gestern, einen Sonderausschuß zur Kontrolle einzurichten. Die GAL wird heute in der Bürgerschaft ein ähnliches Kontrollgremium fordern. Es könne nicht angehen, daß das Parlament über Bodengeschäfte lediglich informiert werden solle. Das verstoße gegen Landeshaushaltsordnung und Verfassung.

„Verfassungswidrig ist es wohl nicht“, entgegnet der SPD-Haushaltsexperte Walter Zuckerer. Die haushaltsrechtliche Prüfung allerdings habe er veranlaßt. Ergebnisse werden im August erwartet.

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