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Gericht: Stolpe kein IM

■ CDU-Politiker darf nicht behaupten, Manfred Stolpe habe für Stasi gearbeitet

Brandenburg (dpa/taz) – Der Berliner CDU-Politiker Uwe Lehmann-Brauns darf nicht länger behaupten, Brandenburgs Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) sei als „IM Sekretär über 20 Jahre in Diensten der Staatssicherheit tätig“ gewesen. Das hat am Mittwoch der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in Brandenburg entschieden. Die 1996 in einem Fernsehinterview gemachte Äußerung sei eine nicht zu beweisende, ehrverletzende Tatsachenbehauptung, hieß es zur Begründung.

Das Urteil ist zwar sofort vollstreckbar, aber noch nicht rechtskräftig. Das Gericht ließ Revision vor dem Bundesgerichtshof zu, da die Rechtslage zu dem Sachverhalt strittig sei. Lehmann-Brauns kündigte umgehend Revision an. Nach dem Urteil darf er seine Äußerung unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 500.000 Mark nicht wiederholen. Die Brandenburger Richter sahen keine sichere Grundlage für die Feststellung, Stolpe habe im Dienste der Stasi die Kirche ausspioniert, auch wenn Indizien berücksichtigt würden, die gegen den früheren Konsistorialpräsidenten der Evangelischen Kirche und jetzigen brandenburgischen Regierungschef sprächen.

Öffentliche Äußerungen und Veröffentlichungen zu den Stasi- Kontakten von Stolpe waren bereits mehrfach Gegenstand von zivilen Gerichtsverfahren. Dabei kamen die Gerichte immer wieder zu unterschiedlichen Bewertungen über die zulässige Meinungsfreiheit. Im Juni 1996 hatte das Berliner Kammergericht in erster Instanz der Feststellungsklage Lehmann-Brauns recht gegeben, daß ihm seine Äußerung nicht verboten werden könne. Die Berufung Stolpes ist vor dem Berliner Kammergericht noch anhängig. In erster Instanz wurde im April eine Klage des Regierungschefs gegen den Spiegel entschieden. Demnach darf Stolpe weiterhin als „Stasi- Spitzel“ bezeichnet werden. Eine entsprechende einstweilige Verfügung wurde aufgehoben. Die Berufung vor dem OLG in Brandenburg ist noch anhängig.

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