Fraktionen sollen Geld zurückzahlen

■ Fraktionsgelder kletterten von 220.000 auf 9 Millionen Mark

Hannover. Der Bund der Steuerzahler hat die Fraktionen im Niedersächsischen Landtag zur Rückzahlung zweckwidrig verwendeter Mittel aufgefordert. In einer Mitteilung vom Mittwoch nannte er insbesondere Fraktionskostenzuschüsse, die zur Finanzierung von Meinungsumfragen ausgegeben wurden. Die Organisation bezog sich auf einen Bericht des Landesrechnungshofes an Landtagspräsident Horst Milde (SPD). Darin war kritisiert worden, daß zwei Meinungsumfragen aus den Jahren 1994 und 1995 „eher Partei- als Fraktionsbezug hatten“.

Der Landesrechnungshof monierte, daß die Finanzierung der Umfragen gegen das Abgeordnetengesetz verstoße und auch mit dem Parteiengesetz nicht in Einklang zu bringen sei. Auch der Landesrechnungshof verlangte, die unzulässig verwendeten Mittel müßten zurückgezahlt werden, „und zwar aus sonstigen, nicht öffentlichen Mitteln.“Der Steuerzahlerbund sah es außerdem als dringend erforderlich an, bei der Verwendung der Fraktionszuschüsse strengere Maßstäbe anzulegen, „um die rasante Steigerung der Zuschüsse in den vergangenen Jahrzehnten nachhaltig zu begrenzen“. 1955 seien die Fraktionen noch mit 220.000 Mark ausgekommen, in diesem Jahr seien es rund neun Millionen Mark. dpa