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Staatsziel: Tierschutz und Sport

■ Niedersächsischer Landtag ändert die Verfassung

Arbeit, Wohnen, Tierschutz und Sport sind künftig als Staatsziele in der Niedersächsischen Verfassung verankert. SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen gestern im Landtag in Hannover einstimmig eine entsprechende Änderung der Landesverfassung.

Ferner wurde den Landkreisen und Kommunen bei wichtigen landespolitischen Entscheidungen ein erweitertes Mitspracherecht eingeräumt. Neu in die Landesverfassung wurde auch das bereits im Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot von Behinderten aufgenommen.

Sprecher aller Parteien unterstrichen ihre Zustimmung zu den Verfassungsänderungen. Für die Grünen betonte Thomas Schröder jedoch, an den Realitäten im Lande werde sich dadurch wahrscheinlich nicht viel ändern. Auch der SPD-Abgeordnete Thomas Oppermann erklärte, durch die Verfassungsänderungen würden keine einklagbaren Rechte geschaffen.

Er warnte davor, in Zukunft weitere Staatsziele in die Landesverfassung aufzunehmen. „Je mehr Ziele wir formulieren, desto mehr relativieren diese sich gegenseitig“, sagte Oppermann. Er sprach sich für eine schlanke Verfassung aus.

CDU-Fraktionschef Christian Wulff betonte, seine Partei sei besonders mit der Aufnahme von Tierschutz und Sport als neue Staatsziele zufrieden. Diese Punkte hatten die Christdemokraten bereits bei der letzten Verfassungsänderung 1993/94 durchsetzen wollen. Damals seien sie jedoch am Widerstand der SPD gescheitert. Diese wiederum konnten sich vor vier Jahren nicht mit ihrem Änderungswunsch durchsetzen, der schon damals lautete, Arbeit und Wohnen in der Verfassung zu verankern.

dpa

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