: Süssmuth hält sich am Gesetz fest
Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth verteidigt vor dem Ältestenrat des Bundestages die umstrittene Zahlung von 12,4 Millionen Mark an die FDP ■ Aus Bonn Bettina Gaus
Vor dem großen Weihnachtsbaum, der in der Lobby des Bundestages steht, mochte Rita Süssmuth keine Stellungnahme abgeben. Die Journalisten sollten sich doch einen anderen Standort suchen, bedeutete einer ihrer Mitarbeiter wartenden TV-Journalisten. Vor neutralem Hintergrund erklärte die Bundestagspräsidentin dann erneut: „Ich habe nach Recht und Gesetz entschieden.“ Dem Ältestenrat des Bundestages hatte sie unmittelbar zuvor Bericht darüber erstattet, wieso sie die Überweisung von 12,4 Millionen Mark an die FDP veranlaßt hatte. Ein Kölner Verwaltungsgericht hatte die Zahlung in der letzten Woche wegen eines Formfehlers bei der Antragstellung als unrechtmäßig bezeichnet.
Rita Süssmuth wirkte gestern deutlich entspannter und gelöster als in den Tagen zuvor. „Der Bericht ist zur Kenntnis genommen worden“, sagte sie. Sie stand, das bestätigten auch andere Mitglieder des Ältestenrates, bei der Zusammenkunft des Gremiums nicht im Zentrum der Kritik. Die Parlamentspräsidentin verwies ein weiteres Mal darauf, daß sowohl Mitglieder der Bundestagsverwaltung als auch ein externer Gutachter die Auszahlung des Geldes für Rechtens gehalten hatten. Ob sie gegen den Kölner Richterspruch in die Berufung gehen wird, steht noch immer nicht fest. Sie halte es für „unseriös“, diese Entscheidung zu treffen, bevor die schriftliche Urteilsbegründung vorliege.
Noch nicht endgültig entschieden ist offenbar auch, ob Rita Süssmuth die in der nächsten Woche fällige Rate von Staatsgeldern in Höhe von 2,5 Millionen Mark freigeben wird. Eine entsprechende Frage von SPD-Fraktionsgeschäftsführer Peter Struck im Ältestenrat sei nicht eindeutig beantwortet worden, hieß es nach der Sitzung.
Schwere Vorwürfe gegen Rita Süssmuth und die Bundestagsverwaltung hat unterdessen der Rechtsanwalt der mit ihrer Klage erfolgreichen Partei Die Grauen erhoben. Anwalt Stefan Jansen vertritt die Auffassung, der externe Sachverständige Professor Konrad Redeker habe ein reines „Gefälligkeitsgutachten“ erarbeitet, „in dem wider besseres Wissen eine als unrichtig erkannte Rechtsauffassung vertreten wird, um die Auszahlung der Gelder an die FDP nach außen zu rechtfertigen“. Jansen belegt seinen Standpunkt damit, daß bereits vor Übergabe des Gutachtens ein Schreiben von der Bundestagsverwaltung an den Fraktionschef der Grünen, Joschka Fischer, vorbereitet worden sei, in dem die Auszahlung an die FDP begründet wurde.
Der Rechtsanwalt hält außerdem die Aussage Süssmuths für irreführend, es gebe einen Unterschied zwischen dem Antrag der FDP und dem der rechtsextremen „Republikaner“, denen 1994 Gelder aberkannt worden waren. Nach Angaben des Juristen hat das Kölner Verwaltungsgericht in der Verhandlung erklärt, beide Anträge seien identisch.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen