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Deutschland unterschreibt Klonverbot noch nicht

■ Europarat-Abkommen bleibt hinter deutschen Gesetzen zurück, sagt Regierung

Berlin (taz) – Den ersten internationalen Vertrag für ein Klonverbot von Menschen haben gestern in Paris 17 der 40 Mitgliedsstaaten des Europarats unterzeichnet. Hierbei handelt es sich um ein Zusatzprotokoll zur Bioethik- Konvention des Europarats, die bislang 22 Staaten angenommen haben. Mit dem Verbot geht das Protokoll über die rechtlich unverbindliche Unesco-Erklärung vom November 1997 hinaus, die das Klonen von Menschen lediglich ächtet.

Die Bundesregierung hat das Protokoll allerdings nicht unterzeichnet, da ihr dessen Bestimmungen nicht weit genug gehen. Denn das Klonen einzelner Zellen oder Gewebeteile wird nicht ausdrücklich verboten. Das deutsche Embryonenschutzgesetz hingegen untersagt schon die künstliche Teilung von Embryozellen.

Nach Ansicht des CDU-Europaabgeordneten Peter Liese verbiete das Protokoll zwar geklonte Babys. Doch die Formulierung des Europarats schließe nicht die Produktion von Embryonen als „Ersatzteillager“ für Organe aus. Kritiker des Protokolls hatten schon im Vorfeld die Übersetzung des englischen Begriffs „human being“ im Originaltext beklagt. Er wird sowohl mit „Mensch“ als auch mit „menschliches Wesen“ wiedergegeben. Im Zusammenhang mit Embryonen sei jedoch eine genaue Festlegung nötig.

Solche Überlegungen dürften jedoch nicht alle Nichtunterzeichner von ihrer Zustimmung abgehalten haben. Schon bei der Debatte um die Unesco-Erklärung hatten Israel, die skandinavischen Staaten und einige andere Länder sich vielmehr gegen ein Klonverbot ausgesprochen. Niemand könne heute schließlich sagen, ob nicht irgendwann auch das Klonen zu Fortpflanzungszwecken mit der Menschenwürde vereinbar sei, argumentierte die israelische Delegation.

Vor der Unterzeichnung des Zusatzprotokolls muß die Bundesregierung aber erst die Bioethik- Konvention ratifizieren. Da für die medizinische Forschung Schutzbestimmungen fehlen, hat sie bisher auch hier die Unterschrift verweigert. Man wolle beide Dokumente, Protokoll und Konvention, erst einmal dem Bundestag vorlegen, heißt es im Bundesjustizministerium. Niels Boeing

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