piwik no script img

Frauen als Wettbewerbsvorteil

■ Der Bundesrat erreicht, daß frauenfreundliche Betriebe leichter Staatsaufträge erhalten können

Berlin (taz) – Die Bundesländer dürfen öffentliche Aufträge auch weiterhin an soziale Bedingungen knüpfen. Anders gesagt: Beim Bau von Schulen oder der Bestellung von Computersoftware können Firmen bevorzugt werden, die Frauen fördern, Ausbildungsplätze schaffen oder sich tariftreu verhalten. Die Vorgaben müssen lediglich in Gesetzesform gegossen werden. Dies besagt der neue Bonner Zungenbrecher „Vergaberechtsänderungsgesetz“, das gestern von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Vorausgegangen war ein Kompromiß im Vermittlungsausschuß. Die CDU-FDP- Mehrheit im Bundestag hatte ursprünglich das Gesetz so verabschiedet, daß es den Ländern fast jede Möglichkeit für Auflagen bei der Vergabe nahm. Doch sogar das christlich-sozial regierte Bayern rief daraufhin den Vermittlungsausschuß an.

Die grüne Frauenpolitikerin Irmingard Schewe-Gerig begrüßte das Gesetz: „Nur wenn Unternehmen der Privatwirtschaft die lukrativen Aufträge der öffentlichen Hand verwehrt bleiben, haben sie einen Anreiz, Frauen zu fördern.“ bara

Bericht Seite 5, Kommentar Seite 12

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen