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FDP darf 10,5 Millionen Mark ausgeben

■ Karlsruhe lehnt Verfassungsbeschwerde gegen FDP-Staatsgelder ab

Freiburg (taz) – Die FDP darf die nicht formgerecht beantragte) staatliche Wahlkampffinanzierung in Höhe von 10,5 Millionen Mark vorerst behalten. Dies entschied gestern das Bundesverfassungsgericht. Eine Verfassungsbeschwerde der Seniorenpartei Die Grauen wurde nicht zur Entscheidung angenommen. FDP-Kassenwart Hermann Otto Solms dürfte aufgeatmet haben – bis zur Wahl dürfte nichts mehr anbrennen. 1996 hatte er zwar nur vorläufige Abschlagszahlungen für den Wahlkampf beantragt, doch Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) wies der FDP das Geld trotzdem endgültig zu. Andere Parteien, so Die Grauen, waren beim gleichen Formfehler nicht so großzügig behandelt worden. Die Grauen klagten beim Verwaltungsgericht Köln und bekamen im Eilverfahren recht. Doch einen Monat später, im November 1997, hob die nächste Instanz den Kölner Beschluß wieder auf. Die FDP konnte die Gelder deshalb fürs erste behalten.

Hiergegen hatten Die Grauen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Juristisch stand dabei nicht die Ungleichbehandlung von FDP und anderen Parteien im Vordergrund. Vielmehr mußten Die Grauen damit argumentieren, daß sie 48.500 Mark mehr Geld für ihren Wahlkampf bekommen hätten, wenn die FDP die 10,5 Millionen Mark hätte zurückzahlen müssen. Angesichts dieser Dimensionen sah Karlsruhe keinen Grund einzugreifen. Wegen der vermeintlich fehlenden 48.500 Mark seien Die Grauen nicht an einem effizienten Wahlkampf gehindert (Az.: 2 BvR 378/98). Christian Rath

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