: Die ewigen Versprechen der Soldaten: Gelöbnisse
Bereits im Mittelalter haben Soldaten ihrem unterschiedlichen Lehnsherrn in verschiedenen Schwüren die Treue bezeugt. Jahrhunderte später, 1733, verlangte König Friedrich Wilhelm I. in aller Klarheit die totale Unterwerfung von den Seinen: „Die ewige Seligkeit ist vor Gott, alles andere ist vor mir.“
Für Friedrich Wilhelm III., König von Preußen, mußten die Rekruten nicht nur die vollständige Treue und Hingabe an seine Person schwören, Majestät verlangte seit 1808 zudem auch die vollständige Unterwerfung per Eid unter verschiedene „Kriegs-Artikel“, die es „überall zu befolgen“ galt.
1919 änderte sich der Schwur. Die Soldaten der Reichsarmee versprachen dem Reichspräsidenten und der Verfassung die Treue. Dieser zweigeteilte Eid wurde mit Gesetz vom 1. Dezember 1933 neu formuliert. Nun verlangte der Schwur vom Soldaten, „Volk und Vaterland allzeit treu und redlich zu dienen“, unter Einsatz des Lebens. Acht Monate später galt nur noch der Gehorsamseid auf die Person des Obersten Befehlshabers der Wehrmacht, auf Adolf Hitler.
Nach dem Mauerbau 1961 führte die DDR die allgemeine Wehrpflicht ein. Der Eid wurde um das Bekenntnis zum Bündnis mit der Sowjetunion erweitert. Nun versprachen die Soldaten, „auf Befehl der Arbeiter- und Bauernregierung“ die DDR „gegen jeden Feind zu schützen“.
Unter dem Stichwort „Gelöbnis“ liefert das bundesdeutsche Soldatengesetz knappe Angaben. Die Sprechformel lautet: „Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.“
Zeit- und Berufssoldaten sprechen eine leicht veränderte Variante. Sie legen einen Eid auf die Bundesrepublik ab. Solcherart vereidigt werden auch Feuerwehrleute, Polizisten und andere Beamte. Die Armee soll es ihnen gleichtun. Daß Soldaten aber außerhalb der Kasernen geloben müssen, schreibt das Soldatengesetz indes nicht vor. Annette Rogalla
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