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Ein Ford darf nicht wie „Focus“ heißen

■ Gericht: Illustrierte hat „Durchsetzungsvermögen und damit Erfolg“

Köln (AP/taz) – Die Kölner Ford-Werke dürfen das Nachfolgemodell ihres Kleinwagens Escort nicht „Focus“ nennen. Eine derartige Namensgebung verletze die Rechte des Münchner Burda- Verlages, der eine gleichnamige Illustrierte herausgibt, urteilte gestern das Kölner Landgericht. Ford hatte den Prozeß selbst angestrengt, um sich die Verwendung des Namens ausdrücklich erlauben zu lassen. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung beim Oberlandesgericht Köln möglich.

Bemerkenswerter als das Ergebnis des Prozesses ist die seltsame Urteilsbegründung. Ford nutze mit seiner Namenswahl den „hohen Werbewert“ der Zeitschrift zur Förderung des eigenen Produkts aus, heißt es da. Focus sei es gelungen, den Namen durch „massiven Werbeaufwand“ in das Bewußtsein der Öffentlichkeit zu bringen und ihn dort „lebendig zu erhalten“, erklärte das Gericht. Mysteriös auch die Feststellung, der Verbraucher bringe mit der Illustrierten „Durchsetzungsvermögen und damit Erfolg“ in Verbindung. Dem Verlag würde nach Einschätzung der Richter durch eine Fremdnutzung eine Möglichkeit zur wirtschaftlichen Verwertung des Namens genommen.

Focus-Chefredakteur Helmut Markwort begrüßte die Entscheidung. Niemand könne sich jetzt mehr an den Erfolg seiner Wochenschrift hängen. Laut einer Infratest-Studie aus dem Jahr 1997 kennen 88 Prozent der Bundesbürger die Münchner Publikation. Wie viele davon sich aufgrund der „massiven“ und „lebendigen“ Werbepräsenz des beleibten Chefredakteurs einen sportlichen Kleinwagen zulegen würden, ist leider nicht bekannt.

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