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Gewalt als Härtefall

■ Erstmals darf vom Mann mißhandelte Ausländerin in Hamburg bleiben

Härtefälle können in Hamburg nun auch als solche behandelt werden. Nachdem der Senat Anfang April eine entsprechende Weisung erließ, bekam nun eine türkische Frau als „Härtefall“ eine Aufenthaltserlaubnis. Ihr Ehemann hatte Ayse Y. schwer mißhandelt.

Die Möglichkeit, sich vom gewalttätigen Mann zu trennen, war ausländischen Frauen bislang nahezu versperrt. Denn wenn sie ihr Aufenthaltsrecht im Wege der Familienzusammenführung bekommen hatten, war es auch daran gebunden. Frühestens nach vier Jahren konnten sie sich von ihrem Ehemann trennen. Bei früherer Trennung wurden sie abgeschoben, weshalb viele Frauen jahrelang in einer unerträglichen Ehe ausharrten.

Zum Jahresanfang war das Ausländergesetz geändert worden. Die Vierjahresfrist wurde zwar grundsätzlich beibehalten. „Härtefälle“ sollen aber anerkannt werden, ohne daß die Frau zuvor eine festgelegte Anzahl an Jahren ausgehalten haben muß. Dieses Gesetz konkretisierte der Hamburger Senat mit einer Weisung. Danach werden mißhandelte Frauen grundsätzlich als Härtefall anerkannt – auch, wenn nicht ihnen, sondern ihren Kindern Schaden droht.

Im Fall von Ayse Y. hatte deren Ehemann, selbst mit sicherem Status in Deutschland, der Ausländerbehörde mitgeteilt, daß sie sich in Scheidung befänden. Mit der Denunziation wollte er die Ausweisung seiner Frau erreichen. Die bekam prompt ein entsprechendes Schreiben der Ausländerbehörde. Nachdem ihr Anwalt Mahmut Erdem intervenierte und auf die Weisung verwies, erhielt Ayse Y. nun eine Aufenthaltserlaubnis.

Elke Spanner

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