: Erfolg für „Republikaner“
■ Gericht entscheidet: Verfassungsschutz in Berlin darf die Partei nicht mehr beobachten
Berlin (taz) – Das Berliner Verwaltungsgericht hat gestern einer Klage der „Republikaner“ stattgegeben und dem Landesamt für Verfassungsschutz die Beobachtung der Partei untersagt. Es sei rechtswidrig gewesen, die „Republikaner“ in den Verfassungsschutzbericht 1997 aufzunehmen, da es keine greifbaren Anhaltspunkte dafür gebe, daß die Republikaner die Grundwerte der Verfassung abschaffen wollten. Die „Republikaner“ hatten dem Verfassungsschutz vorgeworfen, sie als rechtsextremistisch zu führen, ohne Belege dafür zu liefern. Außerdem wollen sie nicht als ein „Sammelbecken unterschiedlicher rechtsextremistischer Strömungen“ gelten, wie es im Verfassungsschutzbericht heißt.
Die Verfassungsschützer konnten ihre Vorwürfe gegen die „Republikaner“ vor Gericht nur unzureichend untermauern. Eine Vertreterin des Landesamtes zitierte Passagen aus dem Parteiprogramm von 1993, in dem die „Republikaner“ den Ausländern in Deutschland unter anderem die Schuld für die schlechte Lage auf dem Arbeitsmarkt, steigende Kriminalität und für die Wohnungsnot geben und einen Aufnahmestopp für Ausländer fordern. Die Beschuldigungen seitens der Reps seien undifferenziert und verstießen gegen die Menschenwürde.
Die „Republikaner“ konterten mit dem Hinweis, der Verfassungsschutz habe seine Einschätzung auf ein Programm gestützt, das seit 1996 nicht mehr gültig sei. Damals habe die Partei neue, gemäßigtere Richtlinien verabschiedet. Außerdem zitierten sie prominente Politiker anderer Parteien, die in den letzten Jahren ebenfalls mit ausländerfeindlichen Äußerungen Schlagzeilen gemacht hatten, darunter Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) und den Berliner CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky. 1992 hatten sich die Innenminister von Bund und Ländern auf eine Überwachung der Partei geeinigt. Kerstin Willers
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