■ Zur Büste: Unter Verschluß
Das Landgericht hat die Beschlagnahmung der Hitler-Büste von Arno Breker, wie zuvor auch das Amtsgericht, jetzt für rechtens erklärt. Wie berichtet, war die Büste im November des vergangenen Jahres in dem Bremer Auktionshaus Bolland & Marotz beschlagnahmt worden, nachdem die taz über das Angebot Nummer 501 im Auktionskatalog berichtet hatte.
Die Bremer Staatsanwaltschaft will das Verfahren jetzt nach Hamburg abgeben. Das Auktionshaus hatte die Büste von einem Hamburger Antiquitätenhändler erworben. Die Richter des Landgerichts gehen davon aus, daß der Händler auf unrechtmäßige Weise in den Besitz der Hitler-Büste gekommen ist. Der Händler war 1989 zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, weil er NS-Dokumente verkauft hatte, die aus dem Document-Center in Berlin gestohlen worden waren (taz 20.12.97). kes
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