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Keine Pension für Friedrich Hennemann

■ Ex-Vulkan-Chef verliert Rechtsstreit um 10.000 Mark monatlich aus der Staatskasse

Der ehemalige Vulkan-Chef Friedrich Hennemann hat seinen Rechsstreit um Pensionszahlungen vor dem Bremer Verwaltungsgericht verloren. Das Gericht wies am Montag in einem Urteil Hennemanns Klage gegen die Freie Hansestadt Bremen ab. Eine Urteilsbegründung wird erst in einigen Wochen erwartet, weil es für den Rechtsstreit keinen Präzedenzfall gibt. Der frühere Senatsdirektor hatte auf eine Pension von monatlich rund 10.000 Mark geklagt und sich dabei auf Ansprüche aus einem Dienstvertrag von 1986 berufen. Der Anwalt Hennemanns wollte zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellungnahme abgeben.

Die vom Gericht vorgeschlagenen Vergleichsverhandlungen zwischen den Anwälten beider Parteien waren ohne Erfolg geblieben. Am Vormittag hatte sich daher das Gericht nach kurzer mündlicher Verhandlung zu internen Beratungen zurückgezogen. Bereits im Oktober hatten die Richter erklärt, den Dienstvertrag für nichtig zu halten, weil er gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Gleichzeitig hatten sie jedoch mögliche Schadensersatzansprüche Hennemanns offen gelassen. Diese wollte das Gericht in einem hypothetischen Verlauf – Hennemann wäre 1987 nicht zum Vulkan gewechselt und Senatsdirektor geblieben – nachrechnen. Gegengerechnet werden sollten dabei die Einkünfte aus der Tätigkeit beim Vulkan. Ein Schaden sei nicht entstanden, wenn Hennemann beim Vulkan so viel verdient hat, wie mit Bezügen als Senatsdirektor nie erreichbar gewesen wäre, erklärte Richter Kramer. Hennemann bezog beim Vulkan-ein Jahresalär von einer Million Mark und bei seinem Ausscheiden eine Abfindung von 1,9 Millionen Mark. Jetzt muß er 80 Prozent der Gerichtskosten bezahlen. dpa/taz

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