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Wer dran glaubt, ist selber schuld

Nürnberg (dpa/taz) – Wer Werbesprüchen vertraut, ist selber schuld. Mit diesem Hinweis konterte das Oberlandesgericht Nürnberg die Klage einer Autokäuferin, die wegen angeblich unerträglicher Dröhngeräusche ihres neuen Wagens den Kauf desselben rückgängig machen wollte.

Werbeaussagen wie „stille Umgebung“ und „erstklassige Geräuschdämpfung“ dürfe der Kunde nicht überbewerten, heißt es in dem Urteil. Solch „typisch übertreibenden“ Aussagen könne „keine rechtsverbindliche Zusicherung absoluter Spitzenwerte bei der Geräuschdämmung“ entnommen werden. Die Lautstärke im Inneren des Wagens müsse lediglich dem Stand der Technik für diese Fahrzeugklasse entsprechen.

Die Klägerin hatte sich über unangenehme Dröhngeräusche beschwert. Ab Tempo 100 könne man kaum mehr Radio hören. Sie leide beim Fahren unter „Ohrensausen“ und „Gehörüberreizung“. Zwei Gutachter kamen jedoch zu dem Schluß, daß die Geräuschdämmung für diese Fahrzeugklasse zwar „eher mäßig“ sei, jedoch insgesamt dem Stand der Technik entspreche.

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