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„Gleiche Rechte, nicht Sonderrechte“

■ Für den Grünen Volker Beck steht der Fahrplan zur Einführung der Homo-Ehe fest. Schon nach der Sommerpause kommt zunächst ein Antidiskriminierungsgesetz. Probleme im Bundesrat sieht er nicht

taz: Fünf Millionen Unterschriften hat die Union gegen die von Rot-Grün geplante Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft gesammelt. Will die Bundesregierung nach diesem Schockerlebnis immer noch homosexuelle Beziehungen rechtlich absichern?

Volker Beck: Natürlich. Homosexuelle, die auf Dauer zusammenleben, sollen künftig durch eine eingetragene Partnerschaft auf ähnliche Weise geschützt werden wie Eheleute.

Fürchten Sie bei einem solchen Vorhaben nicht einen erneuten Kulturkampf des konservativen Lagers?

Eines haben wir aus der Diskussion um die doppelte Staatsbürgerschaft gelernt: Man muß den Menschen erst erklären, was man will, und dann das Gesetz machen. Es wird zwar dennoch Auseinandersetzungen geben. Aber Umfragen zeigen eine recht stabile Mehrheit für die eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle.

Die harte Auseinandersetzung hat auch noch nicht angefangen.

Es geht hier nicht um Sonderrechte für Schwule und Lesben. Wer bereit ist, die gleichen Pflichten wie Eheleute zu übernehmen, sollte auch die gleichen Rechte erhalten. Das wird verstanden.

Ist die eingetragene Partnerschaft faktisch also eine Ehe für Homosexuelle?

Wir Bündnisgrüne wollen, daß für die eingetragene Partnerschaft die Rechtsfolgen der Ehe möglichst weitgehend übernommen werden. Die Sozialdemokraten wollen dagegen das Recht auf Adoption von Kindern ausschließen. Hier müssen wir uns noch einigen.

Soll eine eingetragene Partnerschaft auch das Ehegattensplitting im Steuerrecht ermöglichen?

Die finanzielle Förderung im Steuerrecht sollte auf Menschen mit Kindern konzentriert werden, unabhängig vom Trauschein. Das Ehegattensplitting muß deshalb ohnehin reduziert werden. Soweit es aber noch besteht, gibt es keinen Grund, schwule und lesbische Partnerschaften steuerrechtlich anders zu beurteilen als heterosexuelle Paare.

Können auch heterosexuelle Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, die eingetragene Partnerschaft nutzen?

Nein, das macht keinen Sinn. Mann und Frau können ja heiraten, wenn sie wollen, sie brauchen keinen Ersatz für die Ehe. Bei den heterosexuellen Paaren, die ohne Trauschein zusammenleben, sind nur punktuelle Verbesserungen nötig, etwa im Erbrecht.

Wann wird es einen Gesetzentwurf zur eingetragenen Partnerschaft geben?

Der Bundestag soll zuerst ein allgemeines Antidiskriminierungsgesetz beschließen, das nicht nur Homosexuelle, sondern auch Behinderte, Ausländer und andere Gruppen vor Benachteiligung schützt. Mit den Beratungen zu diesem Gesetz beginnt die Koalition nach der Sommerpause. In einem zweiten Schritt werden dann Gesetzentwürfe vorgelegt, die die spezifische Situation der einzelnen Gruppen verbessern sollen. Für Schwule und Lesben geht es dabei vor allem um die eingetragene Partnerschaft. Ausländer und Behinderte haben andere Probleme.

Ist für die Einführung der eingetragenen Partnerschaft die Zustimmung des Bundesrats erforderlich?

Ja, aber das dürfte wohl weniger Schwierigkeiten machen wie bei der doppelten Staatsbürgerschaft. Das sozialliberal regierte Rheinland-Pfalz kann der Reform sicher zustimmen, schließlich spricht sich ja auch die FDP für die eingetragene Partnerschaft aus. Und dann hätten wir auch im Bundesrat die Mehrheit.

Interview: Christian Rath

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