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„Notfallversorgung sicherstellen“

■ Behörde sagt: Helfer sollen bei Abschiebungen „suizidalen Handlungen vorbeugen“

Die Hamburger Innenbehörde hat eine neue Facharztrichtung geschaffen: Den Notfallversorger bei Selbstmordversuch. In der Antwort auf eine kleine Anfrage des gesundheitspolitischen Sprechers der GAL-Bürgerschaftsfraktion, Peter Zamory, konkretisierte die Ausländerbehörde nun das Berufsbild der MedizinerInnen, die kranke Flüchtlinge bei deren Abschiebung begleiten. Ihre Aufgabe sei es, so heißt es explizit, „suizidalen Handlungen vorzubeugen beziehungsweise im Notfall helfen zu können“.

Darauf seien auch die Medikamente ausgerichtet, welche die ÄrztInnen bei der Abschiebung mit sich führen: Die Grundausstattung diene insbesondere dazu, eine „Notfallversorgung bei suizidalen Handlungen sicherzustellen“. Erst in zweiter Linie sollen die ÄrztInnen sich auch auf Magen-Darmbeschwerden, auf Atembeschwerden, Herz-Kreislauf-Probleme, Schock, psychische Probleme sowie auf Schmerzen und Vergiftungen einstellen.

Seit Anfang Mai schickt die Ausländerbehörde ÄrztInnen mit auf die Reise, wenn ein Flüchtling wegen gesundheitlicher Probleme eigentlich nicht abgeschoben werden darf. Skrupel davor, Menschen gewaltsam außer Landes zu bringen, die sich aus Verzweiflung sogar das Leben nehmen wollen, hatten die BehördenmitarbeiterInnen schon vorher nicht. Dennoch mußten sie die Flüchtlinge in Hamburg lassen, wenn ein ärztliches Attest Reiseunfähigkeit bescheinigte. Die Atteste werden nun von AmtsärztInnen einkassiert. Andere MedizinerInnen sollen sicherstellen, daß die Abgeschobenen zumindest den Flug überleben.

Seither gab es drei derartige Fälle, zwei der Abschiebungen erfolgten in die Türkei. Dafür, so die Senatsantwort, hätten die ÄrztInnen ein Honorar von 500 Mark kassiert. Elke Spanner

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