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Kurden werden aus der Haft entlassen

■  Gericht hebt Haftbefehle gegen drei Kurden, die an der Konsulatsbesetzung beteiligt gewesen sein sollen, auf. Sie saßen seit Februar in Untersuchungshaft. Bewährungsstrafe wahrscheinlich. Polizeizeuge widerspricht Notwehrthese der Israelis

Der große Kurdenprozess vor dem Landgericht wegen der Besetzung des israelischen Generalkonsulats im Februar hat gestern eine überraschende Wendung genommen. Das Gericht hob die Haftbefehle gegen drei Kurden auf, die seit mehr als einem halben Jahr inhaftiert waren. Zudem erscheint es nun wahrscheinlich, dass die Angeklagten mit Bewährungsstrafen davonkommen werden. Damit zeichnet sich ab, dass es der Staatsanwaltschaft auch beim bisher mit Nachdruck verfolgten Verfahren gegen Kurden, die als mögliche Rädelsführer gehandelt wurden, nicht gelingt, höhere Strafen durchzusetzen.

Der Vorsitzende Richter Walter Neuhaus begründete die Haftentlassung damit, dass die Kammer nach der bisherigen Beweisaufnahme dazu neige, den Hauptanklagepunkten der Staatsanwaltschaft nicht zu folgen. Sie hatte den insgesamt vier Angeklagten schweren Landfriedensbruch, schweren Hausfriedensbruch und die Bildung einer bewaffneten Gruppe vorgeworfen – einer der Angeklagten war einer Haft schon im Februar durch einen milden Untersuchungsrichter entgangen.

Wie Richter Neuhaus erläuterte, wird sich gegenüber den Angeklagten – wenn überhaupt – bloß der Vorwurf des einfachen Hausfriedensbruchs nachweisen lassen. Da der aber wegen fehlender Vorstrafen der Angeklagten wohl zur Bewährung ausgesetzt werde, lägen keine Gründe für eine weitere Inhaftierung der Angeklagten vor.

Auch am siebten Verhandlungstag belastete ein Polizeizeuge einen der zwei israelischen Wachleute, die bei der Besetzung des Konsulats vier Kurden, eine Frau und drei Männer, durch Schüsse tödlich verletzt hatten. Der Zeuge bestätigte die Aussagen zweier Kollegen, wonach der Sicherheitsmann, auf der Treppe zum Konsulat stehend, nach draußen geschossen habe. Demzufolge hat der Israeli Kurden, die sich bereits im Konsulat befunden hatten und an ihm vorbei nach draußen stürmten, „mit der Waffe verfolgt“. Dann habe er von der Treppe „nach unten gezielt“ und über ihre Köpfe hinweg geschossen.

Dies widerspricht der immer noch gültigen offiziellen israelischen Version des Geschehens an der Vertretung. Die Israelis hatten stets betont, die Wachleute hätten bloß einen Schuss vom Konsulatsgebäude nach draußen abgegeben – „als Warnschuss in die Luft“. Auch die Notwehrthese, die die israelische Botschaft stets hochgehalten hatte, ist erneut geschwächt. Schon an vorherigen Verhandlungstagen hatten Polizeizeugen mit ihren Aussagen die Notwehrversion der Israelis erschüttert. Dennoch will die Berliner Justiz nun das Ermittlungsverfahren gegen die Wachleute einstellen, da sie sich außer Landes befinden und über diplomatische Immunität verfügen.

Bisher gab es fünf Verfahren gegen Kurden wegen des Geschehens am israelischen Konsulat. Zwei Jugendliche erhielten je vier Wochen Dauerarrest, alle anderen Urteile wurden auf Bewährung ausgesetzt. Philipp Gessler

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