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Tariftreue belohnen

■ Das Land Berlin kämpft vor dem Bundesgerichtshof für neues Vergaberecht

Karlsruhe (taz) – Bei öffentlichen Bauaufträgen will das Land Berlin auch künftig Tariftreue verlangen. In einem Musterprozess mit bundesweiter Bedeutung streitet das Land gegen ein hiergegen gerichtetes Verbot des Bundeskartellamtes. Gestern fand vor dem Bundesgerichtshof (BGH) die mündliche Verhandlung statt.

Der Streit dreht sich vor allem um die Vergabe von Straßenbauarbeiten, weil hier die öffentliche Hand „den Markt beherrscht“. Deshalb will das Kartellamt nicht zulassen, dass nur noch Aufträge an Firmen gehen, die sich zur Zahlung von Berliner Tariflöhnen verpflichteten.

„Dadurch werden nicht nur Firmen diskriminiert, die keinem Arbeitgeberverband angehören, sondern auch Firmen, die den niedrigeren Brandenburger Tarif zahlen“, begründet Vizepräsident Kurt Stockmann das Vorgehen seiner Behörde. Für ihn geht es hier weniger um soziale Ziele, sondern um „Protektionismus“ zugunsten der Berliner Bauwirtschaft.

Tariftreue-Erklärungen verlangen inzwischen allerdings auch noch zwölf andere Bundesländer. Zwar ist das Kartellamt bisher nur gegen Berlin vorgegangen, doch werden Schritte gegen die anderen Länder folgen, falls der BGH das Vorgehen der Behörde absegnet. In der ersten Instanz, vor dem Berliner Kammergericht hat das Land Berlin im Mai 1998 noch verloren, doch haben sich inzwischen die rechtlichen Rahmenbedingungen stark verändert.

Im deutschen Kartellgesetz wurde zu Jahresbeginn eine Klausel aufgenommen, wonach bei öffentlichen Ausschreibungen auch „vergabefremde“ Anforderungen gestellt werden dürfen, wenn sie durch Landes- oder Bundesgesetz definiert werden. Deshalb hat das Land Berlin im Juli ein Vergabegesetz verabschiedet, mit dem das Land die Praxis der Tariftreue-Erklärungen auf eine sichere Grundlage stellen will. Ob dies gelungen ist, wird der Bundesgerichtshof am 18. Januar verkünden.

Christian Rath

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