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Angeschossene Kurden freigesprochen

■ Schießerei am israelischen Generalkonsulat: Schwerer Landfriedensbruch war drei Angeklagten nicht nachzuweisen

Drei auf dem Gelände des israelischen Generalkonsulats angeschossene Kurden sind gestern von der 38. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte je zweieinhalb Jahre Haft wegen schweren Landfriedensbruchs, schweren Hausfriedensbruchs und Bildung eines bewaffneten Haufens beantragt.

Laut Urteil waren den Angeklagten diese Delikte jedoch nicht nachzuweisen. Sie standen am 17. Februar aus Protest gegen die Verschleppung des PKK-Führers Abdullah Öcalan mit Landsleuten auf der Treppe des Konsulatsgebäudes. Eine direkte Beteiligung an der Besetzung des Konsulats war der Staatsanwaltschaft nach bei ihnen deshalb anzunehmen. Auf der Treppe wurden sie durch Schüsse von israelischen Wachleuten in Bauch und Oberschenkel getroffen. Vier Kurden waren damals erschossen worden.

Nach der Aussage des Einsatzleiters der Polizei bei der Erstürmung des Konsulats standen die drei Angeklagten lediglich planlos und ohne erkennbare Waffen herum. Es gebe keinen Beweis dafür, dass sie sich an Gewalttaten beteiligten. Auch eine Zugehörigkeit zur PKK war ihnen nicht nachzuweisen. Der Prozess hatte am 10. August 1999 begonnen. Die Angeklagten waren vom 17. Februar bis 30. August 1999 in Untersuchungshaft. Eine Haftentschädigung wurde ihnen versagt. ADN

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