Nach Aussagen des Sonderermittlers: Glogowski muss mit Regressansprüchen rechnen
Hannover (rtr) – Niedersachsen kann nach Ansicht des Sonderermittlers Heiner Herbst gegen den zurückgetretenen Ministerpräsidenten Gerhard Glogowski (SPD) Schadenersatzansprüche geltend machen. Herbst sagte im Untersuchungsausschuss des Landtags am Freitag, das Land habe möglicherweise Ansprüche auf entgangene Zinsen durch die verspätete Abführung von Aufsichtsratsbezügen an die Landeskasse. Auch müsse Glogowski die Flugkosten für eine Reise zu einem Opernbesuch nach Ägypten zurückzahlen. Herbst sagte als Sachverständiger in der ersten öffentlichen Sitzung des Ausschusses aus. Seinem Bericht zufolge hatte Glogowski während seiner Amtszeit verschiedentlich finanzielle Vorteile auf Kosten des Landes verschafft. Glogowski war nach Vorwürfen privater Vorteilnahme im vergangenen November zurückgetreten.
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